Enthafteter Chauffeur: "Albtraum ist zu Ende"
Wolfgang A., Jurist und einst Manager im Bereich Vertrieb bei namhaften österreichischen Konzernen, kann am Freitagvormittag seine wiedergewonnene Freiheit noch gar nicht so richtig realisieren. Nur so viel: "Mir fällt ein Stein vom Herzen. Gott sei Dank ist dieser Albtraum nun zu Ende", sagte Wolfgang A. kurz nach seiner Enthaftung im Gespräch mit dem KURIER. "Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen."
Im Fall der zwei Toten bei der Schießerei nach einem Überfall auf einen Supermarkt in der Hütteldorfer Straße hat der Haftrichter am Landesgericht Wien den Verdächtigen Wolfgang A., zugleich Vermieter und offenbar ahnungsloser Chauffeur des späteren Täters Blazenko K., am Freitag nach rund acht Wochen aus der U-Haft entlassen. Ein 23-jähriger Polizist aus Kärnten wurde bei dem Vorfall Anfang Juli tödlich getroffen. Der Täter wurde von Beamten der Sondereinheit Wega erschossen.
Kein Tatverdacht mehr
"Es besteht kein dringender Tatverdacht mehr, weil die Angaben meines Mandanten stimmen. Auch die Gegenbeweise belegen die Version von Wolfgang A.", sagt sein Verteidiger Wolf-Georg Schärf zum KURIER. "Der Richter glaubt ihm. Und die Staatsanwaltschaft hat sehr genaue Ermittlungen durchgeführt, aufgrund dieser sind auch die Aussagen meines Mandanten bestätigt worden sind. Er hat nichts gewusst von der kriminellen Vergangenheit des Täters und er hat keinen Tatbeitrag geleistet." Nachsatz: "Er ist ohne jegliche Auflage aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Besser kann es nicht laufen."
Obwohl ihn manche Medien bereits fix zum Komplizen von Blazenko K. machten, war die Polizei stets zurückhaltend mit solchen Aussagen. Selbst aus Ermittlerkreisen hieß es immer wieder, dass bisher kein stichhaltiger Beweis gegen den Juristen vorliege.
Akt ist berichtspflichtig
Die Ermittlungen werden weiterhin wegen des Verdachts des "schweren Raubes mit Todesfolge" geführt – wegen der Tötung des 23-jährigen Kärntner Polizisten im Zuge des Überfalls. Der Akt ist aufgrund des großen öffentlichen Interesses berichtspflichtig. Das heißt, sowohl die Leitung der Staatsanwaltschaft Wien als auch die Oberstaatsanwaltschaft und das Justizministerium müssen über die jeweiligen Schritte und Vorgänge informiert werden.
Die zuständige Staatsanwältin hat bei der Haftprüfung keine Erklärung abgegeben. Sie hat laut Gesetz aber drei Kalender-Tage Zeit, Beschwerde gegen die Enthaftung einzulegen. Diese Frist läuft am Montagabend ab. Dem Vernehmen nach wird die Staatsanwaltschaft Wien aber keine Beschwerde gegen die Entscheidung des Haft- und Rechtsschutzrichter einbringen.
Laut Strafverteidiger Wolf-Georg Schärf hatte Wolfgang A. den Täter mit einem Carsharing-Auto zum späteren Tatort gebracht, aber in dem Glauben, er fahre Blazenko K. zur Arbeit. Anschließend habe er in einem China-Lokal auf den Mann gewartet, weil dieser gesagt hatte, er brauche nur eine Stunde.
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