Ein Feldzug gegen Militaria-Freaks

Diese alte M1 Garand Rifle ist in den Augen der Heeresjuristen Kriegsmaterial.
Juristen des Verteidigungsministeriums negieren Gerichtsurteile zum Waffenrecht.

Eine Serie von gerichtlichen Niederlagen müssen die Juristen der Rechtsabteilung des Verteidigungsministeriums in ihrem Feldzug gegen die Sammler militärhistorischer Feuerwaffen einstecken. Das ändert aber nichts an ihrer ablehnenden Haltung gegenüber den Sammlern.

Es begann im Jahr 2010 in der Ära des damaligen Verteidigungsministers Norbert Darabos mit einer Kampagne gegen das Bunkermuseum am Wurzenpass. Dessen Betreiber, Andreas Scherer, sollte mit einer Serie von Prozessen gezwungen werden, seine alten Kanonen und Panzertürme – es handelte sich um unbrauchbar gemachte Exponate – im Heeresgeschichtlichen Museum abzuliefern.

Vor diesem Hintergrund hatten auch andere Sammler schlechte Karten. Einer hatte von seinem Vater ein paar US-amerikanische "Rifles" aus dem 2. Weltkrieg geerbt. Ein anderer hatte ein halbautomatisches russisches Gewehr. Ein weiterer suchte um eine Genehmigung für eine Thompson-Maschinenpistole an. Die war so umgebaut, dass sie kein Dauerfeuer mehr schießen kann, und ist in Deutschland als Sportwaffe erlaubt. Nicht so in Österreich: Alle Anträge um Ausnahmegenehmigungen wurden mit abschlägigen Bescheiden abgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof hob aber die abschlägigen Bescheide wegen "Rechtswidrigkeit des Inhaltes" wieder auf. Dazu der jeweilige Nachsatz: "Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40.- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen."

Waffenmäßige Überlegenheit

Die Heeres-Juristen hatten alle halbautomatischen Karabiner als Kriegsmaterial eingestuft. Und sie argumentierten, dass Privatpersonen damit eine waffenmäßige Überlegenheit gegenüber den von Polizisten verwendeten Glock-Pistolen hätten. Diese Waffen würden daher eine Gefahr für die innere Sicherheit darstellen. In allen drei Urteilen forderte der Verwaltungsgerichtshof aber vom Verteidigungsministerium, die tatsächliche Gefährlichkeit der alten Karabiner mit einem Sachverständigengutachten festzustellen. Das ist bis heute nicht geschehen. Waffen-Lobbyist Georg Zakrajsek glaubt auch den Grund zu kennen: Es würde sich kein Gutachter finden, der eine Überlegenheit der alten Karabiner gegenüber der Polizeibewaffnung bestätigen würde. Denn es sei allgemein bekannt, dass die Polizei auch über Sturmgewehre StG-77 verfüge.

Die Heeresjuristen lassen durch einen Sprecher mitteilen, dass sie an ihrer Praxis festhalten würden. Die nächsten Verfahren sind bereits im Laufen.

Die teuerste Niederlage des Verteidigungsministeriums war jedenfalls die ebenfalls fehlgeschlagene Kampagne gegen das Bunkermuseum. Dem Bund kostet das 26.383,30 Euro.

Für Verteidigungsminister Gerald Klug ist die Situation unangenehm. Er kann seinen Juristen diesbezüglich keine Weisungen geben. Aber mit Unterstützung des Landes Kärnten und der Gemeinde Arnoldstein hat er eine wasserdichte Lösung gefunden, die den Fortbestand des Bunkermuseums gegen den Widerstand seiner eigenen Beamten sichert.

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