Salzburg verlangt Auszug aus Sexualstrafregister

Genauer auf den Zahn gefühlt wird künftig Ehrenamtlichen und Praktikanten, die in den Kindergärten der Stadt Salzburg tätig.
Ehrenamtliche und Praktikanten müssen nachweisen, dass sie keine Sexualstraftäter sind.

Genauer auf den Zahn gefühlt wird künftig Ehrenamtlichen und Praktikanten, die in den Kindergärten der Stadt Salzburg tätig sind. So verlangt der Magistrat zum Beispiel von Leseopas und -omas, Sport- und Kulturvereinen zusätzlich zum polizeilichen Führungszeugnis einen Auszug aus dem Sexualstrafregister. Das wird durch eine Gesetzesnovelle, die heuer in Kraft getreten ist, ermöglicht, schreibt der ORF.

"Den Postler oder Besucher werden wir nicht kontrollieren. Aber bei allen, die Angebote setzen und dadurch intensiv mit den Kindern in Kontakt kommen, ist das eine wichtige Sicherheitsmaßnahme", erklärt Jutta Kodat, Leiterin des Schul- und Kindergartenamts, zu dem 37 Einrichtungen mit 2300 Kindergartenkinder gehören. Anfragen hätte sie bereits von den Freiwilligen Feuerwehren bekommen: "Auch dort wird überlegt, das bei den Jugendgruppen einzuführen."

Erweitertes Register

Ob die anderen Gemeinden nachziehen, sei ihnen selbst überlassen, verweist Edith Egger, Leiterin des Kinderbetreuungsreferats am Land, auf die Zuständigkeit: "Jedem Träger steht es frei, sich auf diese Art abzusichern." Sinnvoll sei das allemal. Bei der österreichweiten Tagung der Kindergarten-Leiter am 5. November in Wien werde das Sexualstrafregister ein Thema sein, sagt sie. Bei Angestellten von Kinder- und Jugendeinrichtungen sei es seit etwa zwei Jahren üblich, ein erweitertes Leumundszeugnis vorzulegen.

Anlass dürfte der Fall eines Pädophilen gewesen sein, der beim Jugendamt in Hallein beschäftigt war. Im Jahr 2012 wurde er wegen Missbrauchs eines Buben am Landesgericht verurteilt. Erst da wurde bekannt, dass er in Deutschland bereits einschlägig vorbestraft war und unbemerkt weiter als Sozialpädagoge arbeitete.

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