Drohne kam Rettungshubschrauber bei der Landung in die Quere

Die Besatzung entdeckte die Drohne im Landeanflug (Symbolbild)
Gerät flog unerlaubt in Flughafen-Nähe. Laut ÖAMTC der fünfte Vorfall binnen eines halben Jahres, bei dem Rettungspiloten in ihrer Nähe Drohnen gesichtet haben.

Die Besatzung des ÖAMTC-Rettungshubschraubers "Christopherus 6" hat am frühen Mittwochnachmittag eine ungebetene Begegnung mit einer Drohne gemacht. Während des Landeanflugs auf den Stützpunkt beim Salzburger Airport entdeckte der mitfliegende Flugretter das unbemannte Fluggerät, schildert Pilot Stefan Dürager. "Wir sind dann noch einmal umgedreht, um uns das genauer anzuschauen."

Dürager schätzt, dass die Drohne rund 200 Meter von der Flughafen-Landebahn entfernt in 120 bis 150 Meter Höhe geflogen ist. "Das war sicher innerhalb der ,no-fly‘-Zone", sagt Dürager. Es dürfte sich jedenfalls um ein genehmigungspflichtiges Modell gehandelt haben – der Pilot schätzt das Fluggerät auf einen bis eineinhalb Meter im Durchmesser.

Flug in Verbotszone

Klaus Egger, "Flight Safety Manager" der ÖAMTC-Flugrettung, spricht von zunehmenden Problemen. "In den letzten sechs Monaten gab es österreichweit fünf derartige Vorfälle", sagt Egger. Er warnt davor, dass selbst Spielzeugdrohnen (genauso wie kleine Vögel, Anm.) bei einer Kollision gefährlich werden, da bei einer Aufprallgeschwindigkeit von 270 km/h die Scheibe brechen könnte. "Viele Menschen glauben, dass das Problem nur mit den Triebwerken besteht", erklärt Egger.

Laut der Flugsicherung Austro Control, die entsprechende Meldungen registriert, dürfte sich der Vorfall am Mittwoch in Salzburg in der Kontrollzone des Flughafens ereignet haben. "So wie der Pilot das geschildert hat, ist die Drohne dort geflogen, wo sie in keinem Fall unterwegs sein durfte", sagt Sprecher Markus Pohanka. Bis dato habe es in Österreich noch keine gravierenden Vorfälle gegeben, wie etwa in Deutschland: Dort stürzte vor rund zwei Jahren bei Bochum eine Drohne auf die Windschutzscheibe eines fahrenden Autos. Kollisionen mit startenden und landenden Flugzeugen habe es bisher ebenfalls nicht gegeben.

Drohne kam Rettungshubschrauber bei der Landung in die Quere
Christophorus-6-Pilot Stefan Dürager
Seit 2014 sind bestimmte Drohnen in Österreich bewilligungspflichtig. Von 3000 Anträgen sind inzwischen 2400 von der Austro Control genehmigt worden "Die Daumenregel lautet: Alles, was schwerer ist als 250 Gramm, braucht eine Genehmigung", sagt Pohanka. Für Spielzeugdrohnen(unter 250 Gramm, Anm.)gilt eine maximale Flughöhe von 30 Metern. Schwerere Modelle dürfen höchstens 150 Meter über dem Boden schweben.

Der Vorfall am Mittwoch blieb folgenlos. "Die Drohne ist nicht gefährlich nahe gekommen", sagt Pilot Dürager. Eine Nachschau der Polizei verlief erfolglos – beim Eintreffen sei weder vom Fluggerät, noch vom Besitzer etwas zu sehen gewesen, sagt Sprecherin Irene Stauffer. Die Polizei sieht offenbar keinen Bedarf für weitere Ermittlungen, da es "keine Gefährdung" gegeben habe. Man stufe den Vorfall als "nicht strafrechtlich relevant" ein.

Kommentare