Drei Schuldsprüche in Schlepper-Prozess

Symbolbild
Das Gericht verhängte mehrmonatige Haftstrafen, in einem Fall teilbedingt. Die Urteile sind rechtskräftig.

In einem Prozess wegen Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung sind am Montag am Landesgericht Korneuburg drei Schuldsprüche ergangen. Drei Männer einer türkisch-österreichischen Gruppe, die laut Anklage 2015 und 2016 Flüchtlingstransporte durchgeführt beziehungsweise organisiert hatte, wurden rechtskräftig zu mehrmonatiger Haft, in einem Fall teilbedingt, verurteilt.

Der Erst- und Zweitangeklagte seien umfassend geständig und auch reumütig gewesen, erklärte der Richter. Für den einen setzte es eine Zusatzstrafe von vier Monaten zu einer Verurteilung in der Slowakei, für den anderen - er weist zwei einschlägige Vorstrafen auf - 20 Monate. Der Viertangeklagte erhielt 24 Monate, davon 16 Monate bedingt. Die U-Haftzeiten wurden angerechnet.

Der Viertangeklagte, Taxiunternehmer in Wien, der von dem bekannten Zweitangeklagten Aufträge bekommen hatte, habe Fahrten unternommen, zu denen sogar die Landespolizeidirektion Burgenland die Taxi-Innung aufgefordert hatte, hatte Verteidiger Nikolaus Rast in seinem Schlussplädoyer gemeint. Der Straftatbestand der Schlepperei liege im gewerbsmäßigen Handeln im Rahmen einer kriminellen Vereinigung und in der Bereicherungsabsicht, auch wenn der Schöffensenat Bedacht auf die damalige Ausnahmesituation genommen habe, so der Richter.

Das Verfahren gegen den Dritt- und Fünftangeklagten wurde ausgeschieden und vertagt. Fortsetzung: am 14. November.

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