Drei Scheinehen und vier Schuldsprüche in Salzburg

Drei Scheinehen und vier Schuldsprüche in Salzburg
Bedingte Haftstrafen von 15 und sechs Monaten, zwei Beschuldigte erhielten eine Diversion.

Vier geständige Angeklagte sind am Mittwoch bei einem Prozess in Salzburg wegen drei abgeschlossener Scheinehen schuldig gesprochen worden. Zwei Beschuldigte kassierten bedingte Haftstrafen von 15 beziehungsweise sechs Monaten, zwei Beschuldigte erhielten eine Diversion in Form einer zweijährigen Probezeit und einer Geldbuße. Ein Angeklagter wurde im Zweifel freigesprochen.

Zwischen 8.000 und 15.000 Euro seien geflossen

Für das "Eingehen und die Vermittlung einer Aufenthaltsehe" nach Paragraf 117 des Fremdenpolizeigesetzes sollen Beträge zwischen 8.000 Euro und 15.000 Euro geflossen sein. Die Hauptbeschuldigte, eine 38-jährige Österreicherin, hat laut Anklage mit einem nicht angeklagten Kosovaren und einem 32-jährigen, angeklagten Serben nur zum Schein eine Ehe geschlossen, damit die beiden eine Aufenthaltserlaubnis für Österreich und Zugang zum heimischen Arbeitsmarkt bekommen. Die gebürtige Serbin soll mit dem lukrierten Geld ihre Spielsucht finanziert haben.

Ein 41-jähriger Österreicher ist wiederum mit einer gleichaltrigen Serbin eine Scheinehe eingangen. Die Urteile und Strafen mit einer Probezeit von drei Jahren sowie die Diversionen mit Pauschalkostenbeiträgen in Höhe von 100 und 250 Euro und der Freispruch sind rechtskräftig. Den Prozess am Landesgericht Salzburg leitete Richterin Daniela Meniuk-Prossinger.

Kommentare