Drei neue Opfer von Missbrauch im Verein

Christian A. beim Prozessauftakt am 8. Oktober am Landesgericht.
Obmann soll bereits vor zehn Jahren Kinder in einer Fantasy-Gruppe missbraucht haben.

Anderer Verein, gleiche Methoden“, ist Opferanwalt Stefan Rieder angesichts der neuen Vorwürfe gegen den 32-jährigen Christian A. aus dem Flachgau erschüttert.

Demnach soll der Obmann eines Mittelaltervereins, der derzeit wegen Missbrauchs im Zeitraum zwischen 2010 und Februar 2013 vor Gericht steht, schon vor zehn Jahren recht umtriebig gewesen sein.

Drei neue Opfer von Missbrauch im Verein
Missbrauchsprozess am Landesgericht Salzburg, Foto: Neumayr/Probst, 08.10.2013. Opferanwalt Stefan Richter.
Auf den KURIER-Bericht vom 10. Oktober haben sich drei junge Männer bei Rieder gemeldet. Sie gaben an, 2003 im Verein „Red Dragon“ vom damaligen Obmann Christian A. zum Oral- und Analverkehr genötigt worden zu sein.

„Einer, er ist jetzt 25 Jahre alt, leidet noch heute unter den Folgen“, sagt Rieder.

„Engel“ drohte

Bei „Red Dragon“ sollen sich dieselben Dinge abgespielt haben, die man A. derzeit im Prozess am Landesgericht Salzburg vorwirft. Demnach soll der Berufskraftfahrer 2012 einen Mittelalterverein sowie einen „Geheimorden“ gegründet haben, um an Opfer für seine sexuellen Neigungen zu kommen. Dabei soll er als „Engel“ in Verkleidung und mit farbigen Kontaktlinsen aufgetreten sein, den Mitgliedern via Facebook Prüfungen aufgegeben und sie bedroht haben. Einer jungen Frau soll er gesagt haben, ihre Kinder müssten sterben, wenn sie ihm sexuell nicht gefügig sei.

Die Staatsanwaltschaft nannte bisher sechs Minderjährige sowie eine Erwachsene, die A. vergewaltigt bzw. genötigt haben soll. Darunter auch 12- und 14-jährige Kinder aus der Verwandtschaft seiner Gattin. Die 25-Jährige steht wegen Falschaussage ebenfalls vor Gericht. Eine Beitragstäterschaft an den Anklagepunkten gegen A. konnte ihr nicht nachgewiesen werden. Unklar ist auch, ob sie von der Kinderporno-Sammlung ihres Gatten gewusst hat.

Neues Gutachten

Der 32-jährige Familienvater sei nicht ausschließlich pädophil, sondern insgesamt sexuell abnorm – eine Gefährlichkeit konnte laut psychiatrischem Gutachten aber nicht festgestellt werden.

Am Dienstag wurde ein weiteres Gutachten beantragt. „Das neue Material legt nahe, dass er schon viel früher damit angefangen hat. Die Frage ist, ob nicht doch eine massive Störung vorliegt“, erklärt Opferanwalt Rieder. Das würde eine Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher bedeuten. A. bekannte sich zu Prozessbeginn am 8. Oktober nicht schuldig. Der Prozess wurde am Dienstag auf unbestimmte Zeit vertagt.

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