Dopingprozess gegen Walter Mayer: Dürr spricht von vier Behandlungen

Dopingprozess gegen Walter Mayer: Dürr spricht von vier Behandlungen
Kündigte sein Verteidiger an. Erstangeklagte bekannte sich teilweise schuldig.

Der ehemalige ÖSV-Trainer Walter Mayer hat sich am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck wegen Dopingvergehen und Beitrags zum Sportbetrug verantworten müssen. Sein Verteidiger, Hans-Moritz Pott, kündigte im Eröffnungsplädoyer an, dass sein Mandant vorerst vom Entschlagungsrecht Gebrauch machen werde. Die erstangeklagte ehemalige Leichtathletin bekannte sich indes teilweise schuldig.

Sein Mandant werde zunächst nur zur Erstangeklagten Aussagen machen, sagte Pott. Erst nach der Anhörung der Zeugen, die Mayer belasten, darunter der ehemalige Langläufer Johannes Dürr, werde er auch dazu Stellung nehmen, meinte der Rechtsanwalt. "Wenn man sich Dürr anschaut, ist er das Paradebeispiel eines Zeugen, dem man nicht glauben darf. Und genau auf seine Aussage baut man jetzt eine Anklage auf", empörte sich Pott.

Dem 62-jährigen Salzburger wird vorgeworfen, von 2012 bis 2019 Sportler beim Dopen unterstützt zu haben und auch selbst Dopingmittel, darunter Wachstumshormone, Testosteron und Humanalbumin, an Sportler weitergegeben zu haben. Zudem soll er Blutdoping an Athleten praktiziert und damit zu deren Sportbetrug beigetragen haben.

Belastet

Der im Zusammenhang mit der „Operation Aderlass“ bereits zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilte ehemalige Langläufer Johannes Dürr belastete Walter Mayer vor Gericht. Der als Zeuge geladene 32-jährige Niederösterreicher sprach von insgesamt vier Blutdoping-Behandlungen, die an ihm bei Mayer zu Hause durchgeführt worden seien - und zwar in den Jahren 2012 und 2013.

Er habe Mayer über seinen damaligen Trainer Gerald Heigl kennengelernt, schilderte Dürr. Ihm sei dann in Mayers Keller zwei Mal Blut abgenommen und zwei Mal Blut rückgeführt worden. Die Blutbeutel seien seines Wissens nach auch beim Salzburger gelagert worden. Mitgenommen habe er sie jedenfalls nicht, betonte Dürr.

Damals habe er nach den Blutabnahmen, quasi zum Ausgleich, auch immer Erythropoetin (EPO) genommen. Das EPO habe er von Heigl bekommen. Ob es ursprünglich von Mayer kam, könne er nicht genau sagen, er vermute es aber, meinte Dürr. Der Plan, wie viel EPO er nehmen soll und auch wann, stammte aber definitiv vom Salzburger, erklärte der ehemalige Langläufer.

In den Schlagzeilen

Der ehemalige ÖSV-Trainer war bereits in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Doping in die Schlagzeilen geraten. Er war bei den Olympischen Winterspielen in Salt Lake City 2002 und Turin 2006 in Doping-Skandale um österreichische Langläufer und Biathleten verwickelt. Im August 2011 wurde er am Wiener Straflandesgericht nach dem Anti-Doping- sowie dem Arzneimittel-Gesetz in erster Instanz zu einer Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt. 2013 bestätigte das Wiener Oberlandesgericht die Strafe, setzte sie aber zur Gänze auf Bewährung aus.

Die erstangeklagte 37-jährige ehemalige Leichtathletin gab indes zu, verbotene Substanzen in den Jahren 2018 und 2019 an andere Sportler weitergegeben zu haben. Die Staatsanwaltschaft warf ihr aber auch vor, in den Jahren 2014 und 2015 gedopt an Wettkämpfen teilgenommen und Preisgelder gewonnen zu haben. Dies bestritt die 37-Jährige jedoch.

Außerdem hat die Frau zugegeben, Mayer bei ihrer Einvernahme bei der Polizei zu Unrecht beschuldigt und damit verleumdet zu haben. Der Staatsanwalt dehnte daraufhin sogleich den Strafantrag gegen die 37-Jährige auf das Vergehen der Verleumdung aus. Außerdem beantragte er die Ladung der Beamten als Zeugen.

"Unter Druck gesetzt"

„Ich wurde von den Beamten unter Druck gesetzt“, sagte die ehemalige Leichtathletin über ihre Einvernahme bei der Exekutive. Die Polizisten hätten sie dazu gedrängt, „etwas über Mayer zu sagen“. „Die Polizisten sagten: 'Wir wissen, dass du mehr weißt über Mayer'“, schilderte die Angeklagte. Man habe ihr damit gedroht, „heute nicht mehr heimgehen“ zu dürfen.

Mayer habe ihr vor Wettkämpfen zwar Infusionen gegeben, dabei habe es sich aber um Magnesiumlösungen gehandelt und nicht um das verbotene Humanalbumin, wie sie vor der Polizei noch angegeben hatte, betonte die 37-Jährige. Auch Mayer selbst bestätigte diese Version der Erstangeklagten. Er habe ihr vor Wettkämpfen Kochsalzlösungen mit Magnesium als Infusion gegeben. Der ehemalige ÖSV-Trainer bekannte sich diesbezüglich demnach nicht schuldig. Zu den übrigen Vorwürfen wollte er zunächst keine Aussagen machen.

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