„Kommt mit Stichwaffen“
Denn der 57-Jährige soll die Werbung der Grünen auf Facebook mit einem Kommentar versehen haben, der genau in die Kategorie Hass und Hetze im Netz fällt. „Bitte kommt mit Stichwaffen, Klingen nur bis 10 cm !“, soll er unter die Meldung der Grünen gepostet haben.
Dieses Posting wurde von den Grünen Oberösterreich sofort an den Verfassungsschutz in Oberösterreich gemeldet. Von dort dürfte es an die Staatsanwaltschaft Linz gelangt sein, diese hat den Mann nun vor Gericht gebracht.
Diversion und 8.000 Euro Geldbuße
Und er kam relativ glimpflich davon. Die Richterin stimmte einer Diversion des bislang unbescholtenen Mannes zu. Er muss binnen 14 Tagen 8.000 Euro Bußgeld zahlen, dann kommt er ohne Eintrag in den Strafregisterauszug und somit ohne Vorstrafe davon. Auch die Staatsanwaltschaft hatte keinen Einwand.
Vor Gericht hatte der Mann die volle Verantwortung für sein Posting übernommen. „Es war ein deppater Augenblick“, gestand der Deutsche vor Gericht ein. Das Posting habe jede Grenze überschritten. Als Psychotherapeut verabscheue er nämlich alle Gewalt, deshalb hätte es dieses Posting nicht geben dürfen.
Debattenbeitrag war "missverständlich"
Darüber hinaus versuchte er, sein Posting zu erklären. Er habe als Deutscher in deutschen Medien die Debatte zu einer Messerattacke in Solingen verfolgt und diese Debatte auch in Österreich starten wollen.
Da sei es darum gegangen, dass das Mitführen von Messern nur noch mit einer Klingenlänge von sechs Zentimetern gestattet werden solle. Er räumte aber schuldbewusst ein, dass sein Posting auch als Gewaltaufruf gelesen werden konnte.
Ursula Roschger, Landesgeschäftsführerin der Grünen, hatte dazu schon im Vorfeld klargestellt: „Verbale Gewalt hat in der Politik nichts zu suchen. Nicht in der täglichen politischen Auseinandersetzung und auch nicht in Zeiten des Wahlkampfs.“
Deshalb sei es wichtig gewesen, dass in diesem Fall auch Anklage erhoben wurde.
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