Darf die Polizei Flüchtlingen das Handy abnehmen?

Darf die Polizei Flüchtlingen das Handy abnehmen?
Das Innenministerium beruft sich auf ein Gesetz aus der Kickl-Zeit, um mehr oder weniger freiwillig an die Handys von Asylbewerbern zu gelangen. Ein neues VfGH-Urteil gibt den Gegnern Rückenwind.

Flüchtlinge sind bei einem Aufgriff meist wenig auskunftfreudig über ihre genaue Route nach Österreich. Einige werden tatsächlich nicht wissen, welche Länder sie - eingepfercht in Lkw - durchfahren haben, andere wollen wohl nicht, in eines der betroffenen Länder wieder abgeschoben werden. 

Dabei wären diese Informationen etwa über die Handys der Asylwerber oft abrufbar. Entsprechendes Equipment hat das Bundeskriminalamt bereits seit vielen Jahren testweise im Einsatz, Ende 2022 hat das Innenministerium zahlreiche weitere Auslesegeräte beschafft. Während es auf Medienanfrage heißt, es gäbe keine validen Zahlen über die Sicherstellungen, findet man diese in einer parlamentarischen Anfrage von Stephanie Krisper (Neos):

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