„Die Welle“: Schüler sollen jetzt zahlen

„Die Welle“ wurde auch verfilmt. Die Zurndorfer Schüler spielten Geschichte nach
Bezirkshauptmannschaft verhängte 218 Euro Strafe wegen Verbreitung von NS-Gedankengut.

Der Spuk ist vorbei. Dachten sich zumindest die Schüler aus der Neuen Mittelschule im burgenländischen Zurndorf, gegen die Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz ermittelt hatten. Vorwurf: NS-Wiederbetätigung. Das Verfahren wurde eingestellt.

Doch zu früh gefreut: Vergangenen Freitag bekamen die Schüler Post von der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl/See. Und die wirft ihnen genau das vor, was eigentlich schon vom Tisch war: NS-Wiederbetätigung. Die Jugendlichen sollen 218 Euro Strafe zahlen – oder wahlweise eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen und fünf Stunden absitzen.

Die betroffenen Schüler und ihre Eltern verstehen die Welt nicht mehr. Und auch Rechtsanwalt Andreas Schweitzer kann über das Vorgehen der Bezirkshauptmannschaft nur den Kopf schütteln: „Hier hat jemand großes Interesse daran, die Kinder zu stigmatisieren um das pädagogische Unvermögen der Lehrer zu kaschieren. Wir werden selbstverständlich auch diese Strafverfügung bekämpfen.“

Lehrer bemerkten nichts

Wie berichtet, wurde im Deutsch-Unterricht das mehrfach verfilmte Buch „Die Welle“ gelesen – darin geht es um ein Experiment an einer US-Highschool im Jahr 1967, das aus den Fugen gerät und zeigt, wie blinder Gehorsam in eine Katastrophe führen kann. Die Schüler in Zurndorf spielten das Experiment in den Pausen nach – lange unbemerkt von den Lehrern.

Die BH schildert das so: „Einige Schüler spielten die Rolle der SS-Soldaten und andere die Rolle der Juden. Es kam zu Beschimpfungen, wie zum Beispiel: „Judenpilz“ und „Drecksjuden“. Die „Juden-Darsteller“ wurden in einem Raum eingesperrt.“ Zudem sollen Aussagen wie „Heil Hitler“ gefallen sein. Somit hätten die Schüler nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet.

„In Österreich gilt ein Doppelbestrafungsverbot. Aber das kennt man bei der Bezirkshauptmannschaft anscheinend nicht“, ärgert sich Schweitzer. „Wenn es sein muss, gehen wir bis zum Verwaltungsgerichtshof.“

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