Polizei postete auf X
Grundsätzlich ließ sich die Polizei mit der Bestätigung des Inhalts lange Zeit. Hieß es zunächst nur, dass es sich um „Gegenstände geringen Werts“ handle, konkretisierte das Innenministerium am Dienstagabend. Am Mittwoch veröffentlichte die Wiener Polizei schließlich unter dem Hashtag Klarstellung auf X (vormals Twitter) Fotos der Geschenke. Der öffentliche bzw. mediale Druck dürfte zu groß gewesen sein.
Nachdem der Fall öffentlich wurde, hieß es von der Polizei, dass das Verhalten der Beamten kein dienstrechtliches Vergehen gewesen sei. Die heikle Optik bleibt aber – und wirft die Frage auf, was Polizisten eigentlich annehmen dürfen und was nicht.
Verhaltenskodex: 3-K-Regel
Die Regeln dafür werden im Verhaltenskodex des Bundes und jenem des Innenministeriums festgehalten. In Ersterem wird als Maßstab für die Annahme von Aufmerksamkeiten die 3-K-Regel genannt: Kugelschreiber, Kalender und Kleinigkeiten dürften angenommen werden. Darunter fallen auch die Geschenksackerln der russischen Botschaft.
Im Verhaltenskodex des Innenministeriums heißt es hingegen: „Höfliche Ablehnung ist die beste und sicherste Form des Umgangs mit Geschenken.“ Bei „Ehrengeschenken“ gibt es besondere Bestimmungen. Es handelt sich dabei zum einen um Gastgeschenke, zum anderen um besondere dienstbezogene Anerkennungen, etwa für die langjährige Kooperation der Dienststelle mit bestimmten Institutionen.
Ehrengeschenke zulässig
Für die Qualifikation als Ehrengeschenk ist dabei der Wert des Gegenstandes nicht maßgebend. „Auch ein aus Gold gefertigtes Schreibgerät mit Namensgravur kann darunter fallen. Entscheidend ist allein der ’ehrende’ Zweck“, heißt es im Verhaltenskodex. Die Entgegennahme von Ehrengeschenken sei demnach zulässig, um „heikle Situationen zu vermeiden, die sich aus der Ablehnung der Geschenke, vor allem im internationalen Bereich, ergeben könnten“. Allerdings seien Bedienstete dazu verpflichtet, eine derartige Entgegennahme umgehend der Dienstbehörde zu melden.
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