Deutsche klagt Area 47 nach Unfall am Spaßkissen

Beim Blobbing wird ein Sportler von einem Luftkissen in die Luft geschleudert, indem ein zweiter auf den Schlauch springt
Blobbing ist eine der Hauptattraktionen im Ötztaler Funsport-Park. Eine 30-Jährige will nach einem Wirbelbruch Schadenersatz.

Der Kick gehört in der Area 47 am Eingang zum Tiroler Ötztal zum Programm. Nervenkitzel gibt es bei den vielen Attraktionen rund um den Badesee des Funsport-Parks. Neben Highspeed-Rutsche, Sprungturm und Zipflbob-Schanze ist vor allem die Blobbing-Anlage Anziehungspunkt in der boomenden Waterarea. An Spitzentagen werfen sich hier 600 bis 700 Gäste von einer Plattform auf ein im Wasser liegendes Luftkissen. Ein weiter vorne auf dem Schlauch sitzender Gast wird dabei in die Luft katapultiert.

Dass sich beim Sprung auf den sogenannten "Blob" jemals ein Kunde verletzt hat, ist weder Angestellten noch Geschäftsführer bekannt, wie diese am Dienstag am Innsbrucker Landesgericht zu Protokoll gaben. Bis natürlich auf jenen Fall, der dort gestern verhandelt wurde.

Die deutsche Urlauberin Wibke B. klagt die Area 47 auf 70.000 Euro Schadenersatz. Im Juli 2013 war die heute 30-Jährige mit Freunden in der Anlage. Gemeinsam wollte man das Blobbing ausprobieren. Warnschilder, dass es bei dem Sport auch ein Verletzungsrisiko geben könnte, will keiner bemerkt haben, wie sie gestern aussagten.

Wie von einem Guide beschrieben, sei sie auf das Luftkissen gesprungen, erzählte Wibke B. "Als ich den Blob berührt habe, hat es in meinem Rücken geknackst. Der Blob war hart, nicht weich." Nach der Bergung aus dem Wasser wurde die Hamburgerin in die Uni-Klinik Innsbruck transportiert. "Ich hatte zwei Wirbelbrüche und musste operiert werden", erzählt die Deutsche. Bis heute habe sie Schmerzen.

Gutachten bestellt

Area-47-Geschäftsführer Michael Neuner-Reden stellte hingegen klar, dass auf der gesamten Anlage etliche Warnschilder angebracht seien und meinte: "Jede Sportart bietet ein gewisses Risikio", erklärte der Funsportpark-Chef. Der Prozess wurde vertagt, da Gutachten eingeholt werden müssen.

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