Das Sterben verkürzt: Wenn das Gesetz an moralische Grenzen stößt

Das Sterben verkürzt: Wenn das Gesetz an moralische Grenzen stößt
Zwei Stunden hätte Willi G. noch gelebt, als ihm seine Lebensgefährtin die Schläuche zog.

Es war eine Gratwanderung zwischen Recht und Moral. Und diejenigen, die darüber entscheiden mussten, waren keine Berufsrichter. Es waren Geschworene, also Laien, die am Dienstag im Landesgericht für Strafsachen feststellen mussten, ob die 53-jährige Renate E. einen Mord begangen hat. Einen Mord an ihrem Lebensgefährten, der nur noch zwei Stunden gelebt hätte.

Renate E. hatte am 6. April des Vorjahrs dem 70-jährigen Willi G. im Wiener AKH sämtliche Schläuche gezogen. Der Mann war nicht mehr ansprechbar. Doch zuvor soll er ihr ein Versprechen abgerungen haben: „Wenn ich nur mehr herumlieg’, wie ein Stück’l Geselchtes.... Hasi, erlöse mich. Ich will würdig sterben.“

Willi G. wurde nur noch am Leben erhalten. Zwei Stunden später wäre er in „den Tod geschlafen“, wie es Staatsanwalt Martin Ortner formulierte. Doch Renate E. verkürzte diesen Prozess. Nur fünf Minuten dauerte es – und Willi G. war tot.

Sie würde es wieder tun, sagte die gläubige Katholikin vor Gericht.

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