Das Problem der Behörden mit psychisch Kranken

Das Problem  der Behörden  mit psychisch Kranken
800 der 9000 Inhaftierten in Österreich befinden sich im Maßnahm-Vollzug - gelten also als "geistig abnorm"

Die Behörden tun sich schwer im Umgang mit psychisch kranken Menschen. „Oft sind sie überfordert, weil diese Menschen nicht so reagieren, wie gewohnt, vielleicht aggressiv sind. Vielleicht sind sie auch leicht zu beeinflussen“, sagt Barbara Lindner vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte. Zwei Jahre lang wurde Erfahrungen von Betroffenen, Polizisten, Richtern und Staatsanwälten gesammelt. Ergebnis: Es mangelt an vielen Stellen.

Psychisch Kranke oder Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung laufen Gefahr, kein faires Strafverfahren zu bekommen. „Im schlimmsten Fall endet das mit einer Unterbringung von Personen im Maßnahmen-Vollzug, die das gar nicht brauchen oder der Entlassung von jemandem, der Betreuung benötigt.“ Das Problem beginnt schon dann, wenn die Betroffenen nicht in der Lage sind, einer Befragung zu folgen. Die Forderung deshalb: Einfachere Kommunikation, ein Rechtsbeistand ab der ersten Einvernahme samt Video-Aufzeichnung.

Immer wieder Thema: Zu wenige Gutachter, zu wenig Zeit für die Gutachten. „Ein Richter muss sich auf die Gutachten verlassen können. Doch es gibt Fälle, da werden die Betroffenen gar nicht persönlich befragt. Wir brauchen Qualitätsstandards“, fordert Markus Drechsler, Obmann der Selbst- und Interessensvertretung zum Maßnahmenvollzug.

800 der aktuell 9000 Inhaftierten sind sogenannte „abnorme Rechtsbrecher“. „Ziel wäre es, diese Zahl deutlich zu reduzieren und die Betroffenen außerhalb von Justizanstalten engmaschig zu betreuen“, meint Friedrich Forsthuber, Präsident des Wiener Straflandesgerichtes. Die Reform dazu befindet sich derzeit in der Schublade – zu teuer.

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