"Das größte Nazitreffen": Bezirkshauptmann angezeigt

Polizeiaufgebot beim Ustascha-Gedenken
Peter Pilz geht rechtlich gegen den Behördenleiter vor, weil dieser das Ustascha-Gedenken in Bleiburg nicht verbiete.

„Die Nicht-Untersagung ist gesetzwidrig“, ist Peter Pilz überzeugt und zieht Konsequenzen: Der Nationalratsabgeordnete, Liste JETZT, will den Bezirkshauptmann von Völkermarkt, Gert-Andre Klösch, wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs anzeigen.

Der Behördenleiter erlaubt nämlich das umstrittene Treffen am Loibacher Feld: Offiziell steht das Gedenken an getötete kroatische Ustascha-Milizen des Zweiten Weltkrieges im Vordergrund, doch es dient Rechtsextremen aus Östereich, Deutschland und Kroatien alljährlich als Bühne. „Was da in Bleiburg geplant ist, ist das größte Nazitreffen, der größte Faschistenaufmarsch in ganz Europa“, empörte sich Pilz am Freitag. Er habe Bedenken, dass so etwas friedlich ablaufen könne.

Neben dem Bezirkschef nimmt Pilz jedoch auch Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) ins Visier: Er müsse die für 18. Mai geplante Veranstaltung per Ministerweisung untersagen. „Sonst halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass er sich selbst strafbar macht.“ Das Innenministerium konterte Freitagnachmittag: Aufgrund der Beurteilung der Landespolizeidirektion Kärnten könne die Veranstaltung abgehalten werden. Das bedeutet: Die von Pilz geforderte Weisung aus Wien wird nicht kommen.

Neue Rechtslage

Dieses Jahr fällt das Gedenktreffen unter Schirmherrschaft der Katholischen Kirche Kroatiens erstmals unter das Versammlungsrecht, bisher galt es als (religiöse) Kultusveranstaltung. Seit 1951 musste es nur gemeldet werden werden, brauchte aber keine behördliche Genehmigung.

Doch im März stieg die Diözese Gurk-Klagenfurt aus, damit fiel der Kultuscharakter weg und das Gedenktreffen in das Versammlungsrecht. Bezirkshauptmann Klösch entschied sich jedoch, einer Expertise des Verfassungsjuristen Heinz Mayer nicht zu folgen: Mayer hält ein Verbot nicht nur für „zulässig, sondern geboten“. Klösch sieht das anders, auch, weil die Gedenktreffen noch nie zuvor unter das Versammlungsrecht gefallen seien und es keinerlei Bewertungsbasis gäbe.

 

Nicht nur Peter Pilz geht juristisch vor, sondern laut ORF auch eine Familie aus Bleiburg: Sie zeigte die Bezirkshauptmannschaft bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt an, weil „gegen die Sorgfaltspflicht zum Schutz der Bevölkerung“ verstoßen worden sei.

Das Kroatentreffen zieht Zehntausende Besucher an, 2015 hatte es seinen Höhepunkt mit 35.000 Anwesenden. Alljährlich sind darunter auch Rechtsextreme. Im Vorjahr gab es neun Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das NS-Verbotsgesetz. Diese Anzahl könnte heuer steigen: Seit März ist das Tragen von Abzeichen der faschistischen Ustascha wie in Kroatien nun auch in Österreich verboten.

Morgen, Samstag, findet die erste von bisher vier angekündigten Protestkundgebungen gegen das Treffen statt.

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