Das Geld für die Gemeinden, Holz und Gras für die Bauern

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Gemeinden sollen direkten Zugriff auf das Vermögen der Agrargemeinschaften bekommen.

Eines soll auch in Tirol in Zukunft so bleiben, wie es ist: In Agrargemeinschaften organisierte Bauern dürfen je nach Nutzungsrecht ihr Vieh auf die Weiden treiben. Und sie können sich Holz für den Eigengebrauch aus dem Wald holen. Mehr aber nicht. Zumindest nicht in jenen Agrargemeinschaften, die in den 1950er- und 60er-Jahren durch die verfassungswidrige Übertragung von Gemeindegründen entstanden sind.

„Es gibt nichts mehr zu verhandeln“, stellte Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) klar, nachdem die Regierung am Dienstag die Eckpunkte für eine Flurverfassungsnovelle beschlossen hatte. „Wir gehen davon aus, dass damit ein Schlussstrich unter die gesamte Debatte um die Agrargemeinschaften gezogen wird.“

Der Kassenwart

Zentraler Punkt des neuen Gesetzes, das einen jahrzehntelangen Streit beenden soll: Ein von der Gemeinde bestellter Substanzverwalter wird künftig die Geschäfte der Agrargemeinschaften führen. Er soll etwa Grundstücke verkaufen und Jagdpachten vergeben können. Außerdem erhält er Zugriff auf die Rücklagen und alle Erlöse, die über das land- und fortschwirtschaftliche Nutzungsrecht der Bauern hinausgehen (etwa Pachteinnahmen für Skigebiete).

Der Substanzverwalter sitzt gewissermaßen an der Kassa der Agrargemeinschaften. Die hatten vielfach trotz gegenteiliger höchstgerichtlicher Urteile den Gemeindezugang zum Vermögen blockiert. Damit soll nun Schluss sein. „Wir haben die Grundlage für die Beseitigung historischen Unrechts geschaffen. Die Urteile des Verfassungsgerichtshof werden auf Punkt und Strich umgesetzt“, zeigte sich LH-Stellvertreterin Ingrid Felipe (Grüne) zufrieden mit der Lösung, die allerdings noch in einen Gesetzestext gegossen werden muss.

Zweifel an Lösung

Mehr als skeptisch, dass der Agrar-Streit so gelöst werden kann, ist Andreas Brugger von der Liste Fritz. „Da wird ein Gebilde geschaffen, das es so in ganz Europa nicht gibt. Eine Rückübertragung des Gemeindeguts hätte eine verständliche Struktur geschaffen.“ Die Novelle soll im Frühjahr beschlossen werden.

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