Coronavirus: Nur vier Gläubige dürfen bei Oster-Messen dabei sein
In "grundsätzlichen Vorüberlegungen für alle Feiern vom Palmsonntag bis zur Osternacht" haben Österreichs Bischöfe jetzt Richtlinien erlassen, wie angesichts der Coronavirus-Beschränkungen heuer Ostern gefeiert werden sollte.
Grundsätzlich habe jeder Priester - trotz der momentanen Ausnahmesituation - das Recht, persönlich die Osterliturgie zu feiern. Als Rahmen schlagen die Bischöfe Feiern "in kleiner Besetzung" unter Ausschluss der großen Öffentlichkeit vor. Konkret: Der zelebrierende Priester solle vier Gläubige benennen, die "erklärterweise gesund sind und nicht einer Risikogruppe angehören", die mit ihm die Osterwoche liturgisch begehen.
Dazu raten die Bischöfe, dass diese kleine Gemeinschaft die gesamte Woche hindurch, von Palmsonntag über Gründonnerstag und Karfreitag bis einschließlich Ostersonntag, gleich bleiben sollte.
Für das Gros der Katholiken gibt es den Vorschlag, dieses zentrale christliche Fest zuhause und unter Nutzung von Medien und Internet oder als "Hauskirche" mitzufeiern. In diesem Zusammenhang verweisen die Bischöfe darauf, dass auch medial vermittelte Feiern wirksam sind.
Laut den Bischöfen ist "Berechtigung und Bedeutung von medial übertragenen Gottesdiensten längst unumstritten". Für die Hauskirche werden die Liturgiereferate der Diözesen diverse Texte ("Hausgebete - Feiern in der Familie") zur Verfügung stellen.
Feiergruppe sind keine "Auserwählten"
Zu den vier Gläubigen, die von den Priestern ausgewählt werden, gibt es von den Bischöfen aber einige Klarstellungen. Diese kleine Gemeinschaft repräsentiere die große, die wegen des Versammlungsverbots nicht in die Kirche kommen kann. Es handle sich dabei aber weder um "Auserwählte" noch um den "heiligen Rest", sondern um Repräsentanten. So müsse das auch in den Pfarrgemeinden kommuniziert werden.
Als Schauplatz der Feiern sollte - laut Rahmenordnung - sinnvollerweise der Altarraum gewählt werden, weil dort die nötige Distanz gehalten werden kann. Die Zugänge zur Kirche sind während der Osterliturgie verschlossen zu halten, so die Direktive an die Priester. Die nötigen liturgischen Dienste sollten vom Priester und dem Quartett geleistet werden. Das reicht vom Kantor und Lektor bis hin zu Ministrantendiensten.
Kommentare