Coronavirus: In Wien rund 8.800 Strafverfügungen versendet

Coronavirus: In Wien rund 8.800 Strafverfügungen versendet
Zahl der Anzeigen ist aber deutlich höher. Das weitere Vorgehen ist noch offen.

In der Bundeshauptstadt Wien sind in Zusammenhang mit den Coronavirus-Verordnungen bisher insgesamt 11.500 Anzeigen eingelangt. 8.800 mündeten tatsächlich in Strafverfügungen. Das hat ein Sprecher der Magistratsdirektion am Mittwoch berichtet.

Das weitere Vorgehen nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshof, der Ausgangsbeschränkungen und Ladenöffnungs-Verordnung nun rückwirkend aufgehoben hat, ist nun völlig offen, betonte man im Rathaus. Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) hatte sich zuvor in einer Pressekonferenz dafür ausgesprochen, hier eine bundesweit einheitliche Regelung zu schaffen. Eine Generalamnestie für vom Magistrat erlassene Strafen lehnte er ab.

Hohe Strafen

Ein großer Teil der Wiener Verfahren landete auch vor dem Landesverwaltungsgericht - vor allem die oft beachtliche Höhe der Strafen sorgte für Kritik. Dabei war etwa ein Wiener erfolgreich, der zu einer Strafe von 500 Euro verdonnert worden war. Sein Rechtsmittel hatte Erfolg.

Er hätte zahlen sollen, weil er einen Freund ohne triftigen Grund in seiner Wohnung besucht hatte. Das Landesverwaltungsgericht wies darauf hin, dass auch zur Zeit der Ausgangsbeschränkungen kein bestimmter Grund nötig war, um die Öffentlichkeit zu betreten.

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Beschwerden in Niederösterreich

Insgesamt 34 Beschwerden gegen Bescheide nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz sind aktuell beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) Niederösterreich anhängig. Der Einfluss der am Mittwoch bekannt gewordenen VfGH-Entscheidungen auf diese Verfahren muss nach Angaben von Gerichtssprecher Markus Grubner von den zuständigen Richtern beurteilt werden.

Bereits im Mai hatte das niederösterreichische LVwG eine Strafe für einen Privatbesuch während des Corona-Lockdowns gekippt und damit für Aufsehen gesorgt. Anlass dafür war das von der Bezirkshauptmannschaft Tulln verhängte Bußgeld in Höhe von 600 Euro für einen Mann, der am 20. März mit seiner Frau zu einer befreundeten Familie gefahren war. „Der Aufenthalt in privaten Räumen unterlag zu keinem Zeitpunkt einem Verbot“, stellte das Gericht damals fest.

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