Corona-Tests: Jedes Bundesland zimmert sein eigenes System

Zuletzt wurde eine Lösung für die Fortführung der Gratis-Tests in den Apotheken gefunden
Wie die neuen Limits eingehalten werden sollen.

Schon mit der Covid-19-Screeningverordnung so heißt die Regelung zur Teststrategie war klar: Antigentests geben Apotheken frühestens ab 9. April aus, denn vergangene Woche fehlte noch ein nötiger Beschluss des Bundesrates. Die PCR-Heimgurgeltests standen schon ab 1. April zur Verfügung.

Pro Person und Monat sind somit jeweils fünf PCR- und Antigentests kostenlos zu beziehen, die Liste der Ausnahmen ist lang. Unter anderem gilt dieses Limit nicht für Mitarbeiter oder Besucher von Gesundheitseinrichtungen oder Angestellte in Kindergärten. Freilich sind auch die Tests für Personen mit Covid-Symptomen weiterhin unlimitiert kostenlos.

In den Schulen ist nach den Osterferien ebenfalls nur noch ein PCR-Test pro Woche vorgesehen.

Umsetzung

Praktisch umsetzen müssen die Verordnung wie immer die Bundesländer und die gehen, auch wie immer, ihre eigenen Wege. Die große Unbekannte hinter allem ist jedoch die Kontrolle: Wer z. B. in Oberösterreich fünf PCR-Tests macht und dann auch noch welche in Salzburg, bekommt sie es gibt kein länderübergreifendes Kontrollsystem.

Steiermark: Die Steiermark setzt wieder völlig auf die Apotheken, dort werden sowohl Antigentests ausgegeben als auch PCR-Tests gemacht. Die PCR-Heimgurgeltests gibt es seit Monatsanfang nicht mehr. Der Vertrag mit dem Labor, das eigens dafür ausbaute, wurde nicht verlängert, was wiederum ein Problem für das Institut bedeutet: Es sitzt auf bis zu zwei Millionen Euro Schaden. Die Bezahlung lief pro ausgewerteter Probe und nicht pro verteilter die Steirer horteten allerdings Gurgeltests, bis zu 900.000 Stück dürften nicht retourniert worden sein.

Ohne Labor können Steirer als einzige die Ausnahme der zusätzlichen Auswertung alter Tests nicht mehr nützen: In der Verordnung wurde festgelegt, dass bereits vor April ausgegebene Gurgeltests in diesem Monat noch verwendet werden dürfen, allerdings ebenfalls begrenzt auf fünf pro Person. Die Ausgabe der Antigentests bzw. die bereits erfolgten PCR-Tests sollen über eine digitale Plattform kontrolliert werden.

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