Corona-Tests: Jedes Bundesland zimmert sein eigenes System

Zuletzt wurde eine Lösung für die Fortführung  der Gratis-Tests in den  Apotheken gefunden
Wie die neuen Limits eingehalten werden sollen.

Schon mit der Covid-19-Screeningverordnung so heißt die Regelung zur Teststrategie war klar: Antigentests geben Apotheken frühestens ab 9. April aus, denn vergangene Woche fehlte noch ein nötiger Beschluss des Bundesrates. Die PCR-Heimgurgeltests standen schon ab 1. April zur Verfügung.

Pro Person und Monat sind somit jeweils fünf PCR- und Antigentests kostenlos zu beziehen, die Liste der Ausnahmen ist lang. Unter anderem gilt dieses Limit nicht für Mitarbeiter oder Besucher von Gesundheitseinrichtungen oder Angestellte in Kindergärten. Freilich sind auch die Tests für Personen mit Covid-Symptomen weiterhin unlimitiert kostenlos.

In den Schulen ist nach den Osterferien ebenfalls nur noch ein PCR-Test pro Woche vorgesehen.

Umsetzung

Praktisch umsetzen müssen die Verordnung wie immer die Bundesländer und die gehen, auch wie immer, ihre eigenen Wege. Die große Unbekannte hinter allem ist jedoch die Kontrolle: Wer z. B. in Oberösterreich fünf PCR-Tests macht und dann auch noch welche in Salzburg, bekommt sie es gibt kein länderübergreifendes Kontrollsystem.

Steiermark: Die Steiermark setzt wieder völlig auf die Apotheken, dort werden sowohl Antigentests ausgegeben als auch PCR-Tests gemacht. Die PCR-Heimgurgeltests gibt es seit Monatsanfang nicht mehr. Der Vertrag mit dem Labor, das eigens dafür ausbaute, wurde nicht verlängert, was wiederum ein Problem für das Institut bedeutet: Es sitzt auf bis zu zwei Millionen Euro Schaden. Die Bezahlung lief pro ausgewerteter Probe und nicht pro verteilter die Steirer horteten allerdings Gurgeltests, bis zu 900.000 Stück dürften nicht retourniert worden sein.

Ohne Labor können Steirer als einzige die Ausnahme der zusätzlichen Auswertung alter Tests nicht mehr nützen: In der Verordnung wurde festgelegt, dass bereits vor April ausgegebene Gurgeltests in diesem Monat noch verwendet werden dürfen, allerdings ebenfalls begrenzt auf fünf pro Person. Die Ausgabe der Antigentests bzw. die bereits erfolgten PCR-Tests sollen über eine digitale Plattform kontrolliert werden.

Wo noch gegurgelt wird

In allen anderen Bundesländern geht „Alles gurgelt“ mit den bisherigen Kooperationspartnern weiter, auch Aus- und Abgabe laufen wie schon in den vergangenen Monaten.

Tirol: Es wird ein zweigleisiges System geben. In den Apotheken können (ab 9. April) pro Person fünf Antigen-Wohnzimmertests monatlich bezogen werden. Zusätzlich bleibt im Bundesland das Gurgel-System aufrecht. Bei der Ausgabe der Testkits über Supermärkte war über die digitale Plattform des Landes schon bisher ein Limit eingezogen. Das wird nun auf fünf Tests pro Monat eingestellt. Wer digital überfordert ist, bekommt in Apotheken Hilfestellung bei der Gurgeltest-Anmeldung.

Salzburg, Oberösterreich und Niederösterreich: Sie ermöglichen zusätzlich zu „Alles gurgelt“ auch weiterhin PCR-Tests in den Apotheken, allerdings muss man sich dort jeden Monat für eine der beiden Varianten Gurgeltests oder direkter PCR-Test vor Ort entscheiden.

Kärnten und Burgenland: Es bleibt beim Gurgeln. Die PCR-Testmöglichkeit gibt es auch in Apotheken, ist aber für jene gedacht, die keinen Internetzugang haben oder nicht technikaffin sind. Das Burgenland bietet eine Übergangslösung für Antigentests an: Bis 9. April gibt es in den Impf- und Testzentren kostenlose Schnelltests.

Wien und Vorarlberg: In der Bundeshauptstadt bleibt es beim bewährten „Alles gurgelt“-System. Antigentests kann man in den städtischen Teststraßen durchführen. Auch Vorarlberg setzt weiter auf „Alles gurgelt“.

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