Im gesamten Jahr 2019 wurden 48 Anzeigen nach Paragraf 178 (vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten) eingebracht. Heuer sind die Zahlen in die Höhe geschnellt. Obwohl sie nur bis 1. Juli vorliegen, verzeichnete man da schon 167 entsprechende Anzeigen.
Eine noch deutlichere Entwicklung gibt es auch beim Paragraf 179 (fahrlässige Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten). Da verzeichnete man im Vorjahr lediglich elf Anzeigen. Bis 1. Juli des heurigen Jahres waren es 87.
Haftstrafen bis zu drei Jahren
Zählt man die Zahlen beider Straftatbestände zusammen, haben sich die Anzeigen insgesamt mehr als vervierfacht. Und das bereits zur Jahreshälfte. Dabei können die Strafen empfindlich ausfallen. Bei fahrlässiger Gefährdung ist eine Haftstrafe bis zu einem Jahr möglich. Bei der vorsätzlichen Gefährdung sogar bis zu drei Jahre.
Unbelehrbare gibt es trotzdem. Ein besonders dreister Fall wurde vor wenigen Tagen im Landesgericht Innsbruck verhandelt. Eine gebürtige Deutsche, die in Schwaz lebt, scherte sich gar nicht darum, ob sie Mitmenschen anstecken könnte. Über die 54-Jährige war Quarantäne verhängt worden. Als die Polizei zum ersten Kontrollbesuch kam, war sie gerade einkaufen. Die Frau wurde verwarnt. Auch bei der zweiten Kontrolle war sie nicht zu Hause. Sie saß lieber im Park und bekam eine weitere Verwarnung. Und lernte nichts daraus.
Schließlich verletzte sie sich an der Hand und rief ein Taxi, das sie ins Krankenhaus brachte. Da riss der Geduldsfaden der Behörden. Ein Richter verurteilte die uneinsichtige Angeklagte zu einer Geldstrafe über 10.800 Euro (nicht rechtskräftig).
Geringere Auswirkungen als befürchtet hatte die Corona-Pandemie auf die häusliche Gewalt - das legt zumindest eine Anfragebeantwortung durch das Innenministerium nahe. Im gesamten Vorjahr sprach die Polizei 8.254 Betretungsverbote und Wegweisungen aus.
Im Jahr 2020 lagen vorerst die Zahlen für die Monate Jänner bis März vor. Im Jänner waren es 936, im Februar 886 und im März 972.
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