Bund und Länder: Welche Corona-Maßnahmen aktuell wo gelten

Bund und Länder: Welche Corona-Maßnahmen aktuell wo gelten
Mittlerweile setzen acht Bundesländer auf strengere Corona-Maßnahmen. Ein Überblick was aktuell wo gilt.

Am Dienstag wurde österreichweit die Grenze von 300 mit Covid-Patienten belegten Intensivbetten überschritten. Das Überschreiten der 300er-Schwelle ist deshalb wichtig, weil laut dem aktuellen Stufenplan der Bundesregierung Stufe 2 sieben Tage nach Erreichen von 300 Corona-Intensivpatienten in Kraft tritt. Das wäre am 8. November. 

Die dafür notwendige Verordnung soll noch heute, Dienstag, erlassen werden, hieß es aus dem Gesundheitsministerium auf APA-Anfrage. Dort rechnet man aktuellen Prognosen zufolge damit, dass bis dahin bereits die Schwelle von 400 belegten Intensivbetten erreicht werden könnte. Damit würde also zeitgleich Stufe 3 in Kraft treten. Bei dieser Stufe hat sich die Bundesregierung auf den Entfall der siebentägigen Nachfrist verständigt.

Wann was eintritt 

Stufe 2 bedeutet: In der Nachtgastronomie sowie bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen gilt eine 2G-Regel, d.h. nur mehr Geimpfte oder Genesene haben dort Zutritt. Außerdem sind in Stufe 2 Antigentests mit Selbstabnahme ("Wohnzimmertests") österreichweit nicht mehr als Nachweis für Bereiche mit 3-G-Eintrittsregel gültig.

Stufe 3 bedeutet: Sollte die Zahl von 400 Intensivbetten überschritten werden, was eine Auslastung der Intensivkapazität von 20 Prozent bedeutet, tritt Stufe 3 ein. Damit verliert der Antigentest in Bereichen mit 3G dann in ganz Österreich seine Gültigkeit. Zutritt hätten damit überall nur mehr Geimpfte, Genesene oder Personen mit aktuellem PCR-Test. Diese Maßnahme tritt sofort bei Überschreiten des Grenzwertes in Kraft.

Mehr dazu hier: 

In Wien gelten diese Maßnahmen ohnehin schon viel länger. Mittlerweile haben fast alle Bundesländer mit schärferen Regeln nachgezogen. Das Burgenland ist nun das einzige Bundesland in Österreich, das derzeit sogar Lockerungen anstrebt. In allen anderen Bundesländern geht es in die andere Richtung. Am Dienstag hat nun auch Vorarlberg als achtes Bundesland Verschärfungen angekündigt. 

Ein Überblick, was aktuell gilt. 

Das gilt Österreichweit

  • Seit dieser Woche gilt 3-G am Arbeitsplatz. Das heißt: Wer seinen Arbeitsort legal betreten möchte, muss geimpft, genesen oder getestet sein.
     
  • In der Gastronomie, in Freizeit- und Dienstleistungsbetrieben, Kunst- und Kultureinrichtungen greift ebenfalls die 3-G-Regel. Die Testpflicht gilt ab 12 Jahren. Antigentests gelten 24 Stunden (inklusive Wohnzimmer-Selbsttests), PCR-Tests 72 Stunden lang.
     
  • In Supermärkten, Bäckereien und Apotheken besteht für alle Kunden FFP2-Maskenpflicht.

Das gilt in den Bundesländern 

Wien: 

  • In der Gastronomie, in Freizeit- und Dienstleistungsbetrieben gilt die 2,5-G-Regel – also geimpft, genesen oder PCR-getestet. Testpflicht besteht bereits ab sechs Jahren. I
  • In jeder Sparte des Handels herrscht FFP2-Maskenpflicht.
  • Beim Kinobesuch oder bei anderen Veranstaltungen mit bis zu 500 Teilnehmern ist zusätzlich zum 2,5-G-Nachweis zumindest Mund-Nasenschutz zu tragen. Bei mehr als 500 Besuchern und in der Nachtgastro gilt 2-G.

Salzburg: 

  • Im gesamten Handel und bei körpernahen Dienstleistern muss man FFP2-Maske tragen. Dienstagabend gab das Land Salzburg schließlich noch zusätzliche Verschärfungen bekannt: Für Nachtgastronomie und Großveranstaltungen gilt ab 8. November die 2-G-Regel,  in der Gastronomie wie etwa Kaffeehäusern braucht es 2,5-G, ebenso in der Hotellerie,  in Museen, im  Kino oder bei körpernahen Dienstleistern. Die 2,5-G-Regel gilt auch bei Veranstaltungen ab 25 Personen (bis zu 500 Teilnehmern), das wären etwa größere Geburtstagspartys und Hochzeitsfeiern. Das gleicht der Wiener Regelung.

Kärnten (ab 4. November) OÖ, NÖ (ab 8. November): 

  • In der Nachtgastro und bei Großveranstaltungen gilt die 2-G-Regel.
  • In allen Handelssparten, in Bibliotheken und in Museen muss man dann wieder FFP2-Maske tragen.

Steiermark, Tirol (ab 8. November):

  • In jeder Sparte des Handels herrscht FFP2-Maskenpflicht.
  • Für Bedienstete in Gesundheitsberufen gilt statt der 3-G- die 2,5-G-Regel, ebenso für Besucher von Krankenhäusern oder Seniorenheimen.
  • In der Steiermark werden ab 8. November zudem keine Wohnzimmer-Schnelltests mehr akzeptiert.

Vorarlberg: 

  • In jeder Sparte des Handels herrscht FFP2-Maskenpflicht. -> mehr dazu hier 

Wo es aktuell Ausreisekontrollen gibt

Weiter verschärft hat sich die Lage in Ober- und Niederösterreich. Mittlerweile gibt es in zahlreichen Bezirken Ausgangsbeschränkungen:

In Oberösterreich (mehr Infos dazu hier)

  • Grieskirchen
  • Braunau am Inn
  • Vöcklabruck
  • Gmunden
  • Steyr-Land
  • Perg
  • Freistadt

In Niederösterreich (mehr Infos dazu hier): 

  • Scheibbs
  • Lilienfeld
  • Melk
  • Amstetten
  • Waidhofen an der Ybbs
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