"Cop-Killer"-Prozess: Angeklagter war nicht unter Drogen

Thomas B. vor Gericht in Szeged.
Gutachter fand keine Hinweise auf Beeinträchtigung. Im Hummer lag allerdings eine verdächtige Tasche.

Der Vorwurf gegen Thomas B. hielt sich hartnäckig, nun bestätigte ein Gutachter das Gegenteil: Der 35 Jahre alte gebürtige Villacher, der am 11. Oktober 2012 mit seinem tonnenschweren "Hummer" in Ungarn einen Polizisten überfahren und zu Tode gebracht hatte, ist zum Tatzeitpunkt weder unter dem Einfluss von Drogen noch Alkohol gestanden. In diversen Medienberichten war oft davon die Rede, dass B. im „Koks-Rausch“ hinterm Steuer gesessen habe. Das Gutachten ist Aktenbestandteil im Verfahren vor dem Komitatsgericht Szeged, wo sich der Mechaniker seit vergangenem Dienstag wegen Mordes verantworten muss.

Allerdings befand sich im Fahrzeuginneren ein Gegenstand, der den Verdacht nahe legt, dass damit - von wem auch immer - in der Vergangenheit Suchtgift transportiert worden war. Nachdem der Österreicher nach einer wilden Verfolgungsjagd mit der ungarischen Verkehrspolizei, zu der es aus nichtigem Anlass gekommen war, einem 34 Jahre alten Beamten tödliche Verletzungen zugefügt hatte, war der "Hummer" einige Stunden später von Suchtgift-Fahndern untersucht worden. Ein Drogen-Spürhund schlug bei einer schwarzen Tasche an, die auf der Rückbank lag.

Hummer nur geborgt

Spuren von Drogen oder sonstige verdächtige Substanzen enthielt die Tasche keine. Auch im Fahrzeug selbst sowie bei der Durchsuchung des Villachers wurde nichts gefunden, was auf Suchtgift hingedeutet hätte. Nachdem die Tasche aus dem "Hummer" geholt worden war, schlug jedoch auch ein Spürhund umgehend Alarm, nachdem er daran geschnüffelt hatte.

Dass der Angeklagte damit vor dem Vorfall, den er als Unfall darstellt, Drogen transportiert haben könnte, lässt sich daraus nicht zwangsläufig ableiten. Der 35-Jährige war nicht Eigentümer des "Hummer", sondern hatte sich diesen nur ausgeborgt.

Drei Messer

Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt. Richter Attila Joo möchte dabei nicht zuletzt Widersprüche aufklären, die sich aus den zeugenschaftlichen Befragungen der an der Amtshandlung beteiligten Polizisten ergeben haben. Der zweite Motorradfahrer, der in einem minutenlangen Unterfangen den Angeklagten überwältigt hatte, nachdem dieser seinen Kollegen niedergestoßen hatte, behauptet, der 35-Jährige wäre mit einem Messer bewaffnet gewesen, als er aus dem "Hummer" stieg, und habe ihn damit auch bedroht. Andere Polizisten erklärten demgegenüber, dem Österreicher wären mehrere Messer erst bei der Durchsuchung durch den zweiten Motorradfahrer abgenommen worden. Insgesamt hatte der 35-Jährige drei Messer bei sich. Eines davon trug er an einer Kette um den Hals.

Der Angeklagte befindet sich seit dem Geschehen in U-Haft. Die Haftbedingungen machen ihm sehr zu schaffen. So darf er seine Ehefrau nur einmal im Monat für zwei Stunden empfangen. Zur letzten Visite reiste auch die zwölfjährige Tochter des Familienvaters an, dem ihm Falle eines Schuldspruchs im Sinne der Anklage lebenslang droht.

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