Commerzialbank: Bauträger steuerte sehenden Auges ins Finanz-Desaster

Allein die Commerzialbank-Pleite machte 800 Mio. aus
Harsche Kritik an hochriskanten Veranlagungen der Gesiba bei der Mattersburger Pleite-Bank.

Mit einem möglichen Verlust von 17,2 Mio. Euro ist die gemeinnützige Wohnbaugesellschaft Gesiba einer der Hauptgeschädigten der Commerzialbank-Pleite. Ein Rechnungshof-Rohbericht macht nun deutlich, welch hohes Risiko das der Stadt Wien gehörende Unternehmen eingegangen ist. Demnach hat die Gesiba 2018 knapp die Hälfte aller Einlagen bei der Bank gestellt. Laut Prüfern hätte dem Unternehmen und seinem Eigentümer das hohe Risiko dieser Veranlagung bewusst sein müssen.

Gemäß Jahresabschluss 2018 lagen die nicht täglich fälligen Einlagen der Commerzialbank bei rund 442 Millionen Euro. Dies würde wohl bedeuten, dass die Gesiba damals bis zu 220 Mio. Euro bei der Bank liegen gehabt haben könnte – laut Brancheninsidern eine enorme Summe.

Verweis auf Ratings

Die Gesiba bestätigt diese Zahl gegenüber dem KURIER nicht. Man spricht lediglich von einer Ende 2018 „kurzfristig entstandenen Veranlagungsspitze“ bei der Commerzialbank, die aufgrund der Einführung von Verwahrentgelten (sprich: Negativzinsen bei anderen Banken) entstanden sei. Weiters verweist man auf die positiven Ratings für die Bank und wirft der Bankenaufsicht Versagen vor.

Laut einem aktuellen Privatgutachten hätte aber schon anhand typischer Bilanzkennzahlen auffallen müssen, wie riskant eine Veranlagung bei der Bank gewesen sei. Etwa der auffällig hohe Zinssatz, der den Kunden gewährt wurde.

Wiens FPÖ-Stadtrat Dominik Nepp fordert nun seitens der Stadt als zuständige Aufsicht die Einleitung einer Sonderprüfung der Gesiba. „Wir werden SPÖ-Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal nicht aus ihrer Pflicht entlassen.“

Commerzialbank: Bauträger steuerte sehenden Auges ins Finanz-Desaster

FPÖ-Stadtrat Dominik Nepp

Ihr Sprecher verweist auf die anstehende Routine-Prüfung durch den Revisionsverband. „Nach Vorliegen des Ergebnisses wird über weitere Schritte beraten, diesem Ergebnis vorzugreifen wäre nicht zielführend.“

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