Geheime Stellplätze
In Kärnten läuft derzeit etwa bei der Polizei die Suche nach geheimen Abstellplätzen, berichtet die Kleine Zeitung. In Klagenfurt seien zwei Orte gefunden worden, in Villach noch keiner. Auch dürfen mit der Abschleppung nur Unternehmen betraut werden, die rund um die Uhr zu erreichen sind, was zu manchen Verzögerungen auch tagsüber führen kann.
In Niederösterreich wird auf die Zuständigkeit der Behörde verwiesen, geeignete Stellplätze zu finden. Doch was passiert, wenn um drei Uhr nachts ein Extremraser auf der Autobahn erwischt wird? Dann würde man das Auto zur nächsten Dienststelle bringen lassen, heißt es von der Landespolizeidirektion zum KURIER. Das würde allerdings den Vorgaben widersprechen.
Insgesamt hoffe man aber ohnehin darauf, dass es nur wenige Fälle geben wird. Doch das könnte ein Irrglaube sein. Nimmt man Schätzungen von Experten und Erfahrungen aus anderen Ländern, wie beispielsweise Dänemark, dann könnte es in Österreich zwischen 500 und 1.000 Fälle pro Jahr geben, das entspricht durchschnittlich etwa zwei bis drei Beschlagnahmungen pro Tag.
Und natürlich können es bei einer Schwerpunktaktion auch einmal mehrere Fahrzeuge auf einen Schlag sein. Bei manchen Dienststellen könnte der Platz dann schon eng werden.
Salzburg wiederum geht einen anderen Weg. „Im Bundesland Salzburg wurden für jede Behörde Partnerabschleppunternehmen beauftragt, die im Anlassfall die Abschleppung und die sichere Verwahrung vornehmen. Aus Sicherheits- und datenschutzrechtlichen Gründen gibt es aber keine Details zu den jeweiligen Unternehmen“, heißt es in der Landespolizeidirektion Salzburg auf Anfrage. Wie in Kärnten setzt man auch hier auf strikte Geheimhaltung der Stellplätze.
Wiener Lösung
Während im Burgenland nach Polizeiangaben das Amt der Landesregierung sowohl für die vorläufige als auch die finale Beschlagnahmung zuständig ist, ist es in Wien wieder anders. „Sowohl bei der vorläufigen Beschlagnahme eines Fahrzeugs durch Polizisten im Rahmen einer Verkehrsanhaltung vor Ort, als auch bei der behördlich angeordneten Beschlagnahme, zum Beispiel nach festgestellten Übertretungen durch Section-Control oder Radarmessungen, werden nach den neuen rechtlichen Bestimmungen, die betroffenen Pkw bei der MA 48 abgestellt. Zuständige Behörde ist in beiden Fällen die Landespolizeidirektion Wien“, erklärt ein Sprecher.
Das alles wird mit Sicherheit zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten führen. So werden sicherlich die meisten Lenker Einspruch erheben, wenn ihr Auto oder Motorrad beschlagnahmt wird. Allerdings könnte es auch zivilrechtliche Klagen geben, falls es zu Beschädigungen der Fahrzeuge kommt.
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