4.641 Euro an Buchhaltungsagentur
Zahlreiche Beschuldigte hatten im Vorfeld bereits angebliche mangelnde Sachkunde und Befangenheit der Gutachter beklagt. Heinisch war unter anderem im Institut für islamische Studien tätig, Scholz ist Politikwissenschaftlerin.
Wie der KURIER am Montag erfuhr, müssen die Sachverständigen nun auch die Honorarnote für die erstellten Gutachten zurückzahlen. Binnen 14 Tagen müssen Heinisch und Scholz jeweils 4.641,50 Euro an die Buchhaltungsagentur (BHAG) des Bundes zurücküberweisen.
Das Landesgericht Graz bezog sich bei den Vorwürfen auf einen Fernsehauftritt aus dem Jahr 2017, der den Ausschlag gegen die beiden Gutachter gab, wie der KURIER berichtete.
Im Juli 2017 war Heinisch Gast bei einer Diskussion bei Servus TV zum Thema islamische Kindergärten. Heinisch äußerte sich dabei kritisch und namentlich zu einem nunmehr Beschuldigten: „Der Verein, der diesen Kindergarten betreibt, da ist der Vorsitzende X. (Name der Redaktion bekannt), den kennen Sie persönlich. Er ist wahrscheinlich der einzige Mensch in Österreich, der sich offen dazu bekennt, dass er ein Aktivist bzw. sogar ein Kader der Muslimbruderschaft ist. (...) Die Muslimbruderschaft ist nun einmal eindeutig eine islamistische Organisation, die auch Kontakte zu terroristischen Organisationen hat (...)“
Vorwurf der Befangenheit
Diese Aussagen lassen laut OLG Zweifel daran entstehen, dass Heinisch als Sachverständiger im Strafverfahren dem Beschuldigten tatsächlich neutral gegenüber eingestellt ist. Der „äußere Anschein von Befangenheit“ sei zu bejahen.
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"Der Pflichtverstoß beruht zumindest auf schuldbarer Unwissenheit, die einem sorgfältigen Sachverständigen [...] keinesfalls unterläuft, sind doch Kenntnisse über die wichtigsten Vorschriften des Verfahrenrechts [...] Grundvoraussetzung für die Eintragung in die Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste", heißt es von Seiten des Landesgerichts Graz.
Gutachten "unbrauchbar"
Durch das Unterlassen von diesbezüglichen Informationen seien die nunmehr erstatteten Gutachten gänzlich als unbrauchbar anzusehen, so das Gericht weiter.
Heinisch und Scholz äußerten sich im vergangenen Jahr auf Social Media zu den Anschuldigungen. Heinisch nannte die Begründung des Gerichtes „sehr merkwürdig“. Scholz wiederum stellte sich hinter die Aussagen von Heinisch.
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„Dass es sich bei der Muslimbruderschaft um eine islamistische Organisation mit Kontakten zu terroristischen Organisationen handelt (...) ist wissenschaftlicher Konsens.“ Dass sie für befangen erklärt werde, weil ihr Kollege ein Statement abgegeben hatte, sei bizarr.
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