BVT-Spionageaktion für Israel: Freisprüche fix, aber neue Rätsel

Die gemeinsame Aktion des heimischen Verfassungsschutzes BVT und des israelischen Mossad rund um die Flucht eines syrischen Generals hat für vier (ehemalige) Spitzenbeamte keine Konsequenzen. Die im Juli gefällten Freisprüche sind nun rechtskräftig. Doch neue Erkenntnisse führen zu neuen Rätseln in der "Generalscausa".
"Die angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde wurde nach Genehmigung durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Justizministerium zurückgezogen, da nach Prüfung des schriftlichen Urteils ein Rechtsmittel nicht erfolgversprechend erschien", bestätigt die Korruptionsstaatsanwaltschaft WKStA dem KURIER. Spionagechef P., zwei Chefinspektoren und ein Asylbeamter haben keinen Amtsmissbrauch begangen. Sie hatten General Khaled A. Asyl in Österreich verschafft. Im BVT gab es offenbar auch gefälschte Dokumente in der Causa.

Doch damit ist die Angelegenheit noch lange nicht beendet:
Denn das Verfahren gegen den ranghöchsten beteiligten Beamten Martin W. ist noch offen. Dieser lebt in Dubai und dürfte dem Wirecard-Manager Jan Marsalek zur Flucht verholfen haben. Erst kürzlich wurden Ermittlungsergebnisse bekannt, wonach Marsalek einen russischen Spionagering aufgebaut haben könnte.
Vielleicht mit seinem Kontakt W. als Beteiligtem?
Das würde jedenfalls ein Rätsel in der "Generalscausa" klären: Denn bisher ist unklar, warum Khaled A. während seines Aufenthaltes in Österreich eine fast einwöchige Reise nach Russland unternahm. Die offizielle Version vom Verwandtenbesuch schien den österreichischen Beamten, die nichts davon wussten, stets unglaubwürdig. Warum flieht jemand aus dem von Russland unterstützen Syrien nach Österreich und reist dann unter seinem echten Namen unbehelligt nach Moskau?
Die undurchsichtige Rolle des Generals
Laut Aktenlage soll W. den Deal mit dem Mossad eingefädelt, aber dies seinem Vorgesetzten in die Schuhe geschoben haben. Wenn W. tatsächlich Wladimir Putins Geheimdienst zugearbeitet hat, könnte dies die erste schlüssige Erklärung sein, warum der General und mögliche Kriegsverbrecher in Moskau war. Denn welche (vielleicht falschen?) Informationen Khaled A. dem Mossad lieferte, weiß niemand - nicht einmal die nun freigesprochenen Verfassungsschützer.
„Nachdem die WKStA die schriftliche Urteilsausfertigung zugestellt bekommen hat, hat sie die Chancen des angemeldete Rechtsmittels realistisch eingeschätzt und es zurückgezogen“, sagt Klaus Ainedter, Verteidiger des BVT-Beamten Oliver L. zum KURIER. „Es geht ab jetzt um die Rehabilitation meines Mandanten und die Wiedereingliederung in seinen Beruf als Kriminalbeamter.“
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