BVT-Beamter: Ermittlungen wegen Nazi-Bildern auf dem Handy eingestellt

BVT-Beamter: Ermittlungen wegen Nazi-Bildern auf dem Handy eingestellt
Chefinspektor Franz S. wird nach monatelangen Ermittlungen rehabilitiert.

Der BVT-Chefinspektor Franz S. dachte, er sei in einen falschen Film geraten, sagt sein Anwalt Johannes Neumayer zum KURIER. Im Zuge der illegalen Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wurde S. bei einer Leibesvisitation auch sein privates Handy abgenommen. Nach der Methode, es wird darauf schon etwas zu finden sein und hängen bleiben. Tatsächlich wurde das private Handy von den Ermittlern ausgelesen und ein Verfahren gegen S. wegen Verdachts nach dem Verbotsgesetz bzw. Verhetzung eingeleitet.

 „Es konnten auf dem Privathandy Marke Samsung des Beschuldigten S. mehrere Bilder vorgefunden werden, welche rechtsextremen Inhalts sind beziehungsweise zum Teil den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit gröblich verharmlosen“, hieß es im Anlassbericht der Ermittler.

An Boulevardzeitung weitergegeben

Auffällig dabei war, dass diese geschmacklosen und zum Teil unerträglichen Whats-App-Bilder umgehend an eine Boulevard-Zeitung geleakt wurden. Doch an der Sache war strafrechtlich nichts dran. Nach monatelangen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt das Verfahren mit Stichtag 16. April 2019 eingestellt. „Betrifft die auf den Mobiltelefon sichergestellten Bild- und Videodateien“, heißt es in dieser Verständigung. „Die Einstellung erfolgte gemäß § 190 Z 2 StPO, weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht.“

Damit wird die Rechtfertigung bestätigt, die der Beamte von Anfang an offenlegte. „Ich bin kein Anhänger von NS-Gedankengut und Rassismus – im Gegenteil“, ließ er via Anwalt Neumayer dem KURIER ausrichten. „Ich habe diese Sachen zusammengetragen, weil ich wissen wollte, wie man dagegen rechtlich vorgehen kann. Doch unsere Experten haben mir gesagt, dass man die Urheber dieser verächtlichmachenden Darstellungen eigentlich nicht ausfindig machen kann.“  Auch die Ermittler müssen einräumen, dass sie nicht aufklären konnten „wie die Beschuldigten zu diesen Bildern gekommen sind“.

BVT-Beamter: Ermittlungen wegen Nazi-Bildern auf dem Handy eingestellt

Anwalt Johannes Neumayer

„Es wurde nun nachgewiesen, dass mein Mandant diese  nicht weiterverbreitet hat  und vor allem vom Sohn eines jüdischen Holocaustopfers erhielt, der nur beim ihm  nachfragten, ob man gegen diese geschmacklose Serien-WhatsApp- Nachrichten etwas unternehmen  kann“, sagt Anwalt Neumayer Der Zeuge hatte bei seiner Einvernahme nämlich jene Bilder mit nationalsozialistischen Gedankengut den Ermittlern vorgelegt, die er per WhatsApp erhalten hatte. Er hatte diese seinem Freund, dem BVT-Beamten Franz S. mit der Bitte übermittelt, zu prüfen, ob man dagegen strafrechtlich etwas machen kann.

Der Verteidiger lobt aber ausdrücklich das korrekte Vorgehen der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt und der Ermittler des Landeskriminalsamts Niederösterreich. Nur an der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSTA) lässt er kein gutes Haar.

Fragwürdige Ermittlungen

„Der bedenkliche Vorgang der WKSTA, dass nämlich ohne richterliche  Bewilligung, ohne direkten Zusammenhang mit einer Straftat ein privates Handy abnehmen und dann ohne richterliche Genehmigung über dessen Verbindungsdaten zum Provider von diesem bereits am Handy gelöschte Daten und Nachrichten wiederherstellen und abfragen darf, um dann über Zufallsfunde neue Straftaten zu verfolgen, die mit dem Anfangsverdachte in keinerlei Zusammenhang stehen, ist Gegenstand einer Beschwerde beim Oberlandesgericht Wien", sagt Neumayer. „Die Auffassung, die Polizei könnte ein privates Handy abnehmen und über den Provider auswerten, ohne Zustimmung eines Richters ohne konkreten Zusammenhang mit einer bestimmten Straftat, ist rundweg abzulehnen.“

Anwalt Neumayer führt dazu auch an, dass bei diesen geschmacklosen Whats-App-Nachrichten auffällt, dass diese unter anderem am 30. und am 31.Jänner 2018, also vier Wochen vor der Hausdurchsuchung im BVT, seinem Mandanten zugeschickt wurden.

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