Burkaverbot: Tiroler Sporthändler verbietet verhüllten Frauen Zutritt

Burkaträgerinnen sind bei Sport Wöll unerwünscht.
Burka oder Niqab - erlauben oder verbieten? Geht es nach einem Tiroler Unternehmer, soll die Vollverschleierung von muslimischen Frauen aus dem Straßenbild verschwinden.

Pertisau liegt malerisch eingebettet zwischen den Bergen des Tiroler Karwendelgebirges und des Rofans. Viele Touristen kommen jedes Jahr in den Ort am Achensee - darunter auch Urlauber aus dem arabischen Raum, vornehmlich aus den Golfstaaten.

Dem Inhaber eines Pertisauer Sportmodengeschäfts sind Burkaträgerinnen ein Dorn im Auge. Nicht nur Hunde, sondern auch vollverschleierte Frauen sind bei Sport Wöll ausdrücklich nicht erwünscht, wie Aufkleber an der Eingangstür veranschaulichen. "Das bleibt da kleben, solange ich lebe", erklärt Hubert Wöll (Bild) am Donnerstag gegenüber dem KURIER. "Ich muss den Frauen ja ins Gesicht schauen können, wenn sie sich ein Rad leihen."

Burkaverbot: Tiroler Sporthändler verbietet verhüllten Frauen Zutritt
Hubert Wöll, Burkaverbot
Der Unternehmer beharrt auf seiner Meinung - dass er damit für Unruhe sorgt, stört ihn nicht. "Ich will ja auch sehen können, ob eine Frau glücklich ist. Wenn sie eine Burka trägt ist das nicht möglich." Diskriminierendes Verhalten will Wöll in seiner Aktion nicht erkennen, im Gegenteil: "Die Frauen werden ja von ihren Männern diskriminiert, wenn sie diesen Schleier tragen müssen. Wenn sie mein Geschäft betreten wollen, dann können sie das gerne tun - aber ohne Burka."

"Stammtischgespräch"

Das Burka-Aufkommen in dem Tiroler Dorf am See dürfte sich sonst in Grenzen halten. Im vergangenen Hitze-Sommer haben erstmals Touristen aus dem arabischen Raum den kühlen Achensee und seine Ortschaften für sich entdeckt. "Wir hatten einige Gäste, aber viele waren es nicht. Gegen Zell am See war das verschwindend wenig", vergleicht Josef Hausberger, Bürgermeister von Eben am Achensee, zu dem Pertisau gehört, das Aufkommen mit jenem in der dafür bekannten Salzburger Tourismusgemeinde. "Es gab eine gewisse Anzahl von verhüllten Frauen. Das war vielleicht ein bisschen Stammtischgespräch. Aber eine große Aufregung gab es nicht", sagt der Ortschef.

"Das ist für mich nicht akzeptabel"

Von der Aktion des Sporthändlers hält Hausberger nichts. "Das ist für mich nicht akzeptabel. Ich bin gegen jede Ausgrenzung. Menschen sind überall gleich - egal welcher Religion oder Herkunft." Darum gehörten auch Gäste aus dem arabischen Raum "gleich behandelt, wie alle anderen". Ob Wöll mit seinem Pickerl der Ferienregion Achensee einen Imageschaden beschert, wollte der Bürgermeister nicht bewerten.

Burkaverbot: Tiroler Sporthändler verbietet verhüllten Frauen Zutritt
Burkaverbot Tirol

"Nicht unsere Vorgangsweise gegenüber arabischen Gästen"

"Das ist nicht unsere Vorgangsweise gegenüber arabischen Gästen. Ich distanziere mich davon aufs Schärfste", sagt auch Martin Tschoner, Geschäftsführer vom Tourismusverband Achensee. Die Region sei ein klar bekennendes Tourismusgebiet. Auf der Facebook-Seite des KURIER hat der Bericht über den Burka-Aufkleber von Wöll am Donnerstagnachmittag sofort enorme Wellen geschlagen. "Zurecht gibt es darüber Aufregung", sagt Tschoner, der wie auch der Bürgermeister der Gemeinde erst durch die KURIER-Anfrage von dem Schild erfahren hat. Auch der Tourismuschef bestätigt, dass vollverschleierte Urlauber nicht gerade auf der Tagesordnung in der Region stehen: "Der Achensee ist nicht die Hauptattraktion für Gäste aus dem arabischen Raum. Und wir bearbeiten diesen Markt auch nicht." Im vergangenen Sommer entfielen gerade einmal 1,5 Prozent der Nächtigungen auf arabische Urlauber.

Touristen sind jedenfalls das Geschäft von Sporthändler Wöll. Der ehemalige Schützenhauptmann betreibt unter anderem einen Nostalgiebus, der Gäste ins Naturschutzgebiet Karwendel bringt, oder im Winter auch eine Skischule und eine Rodelhütte.

Eva Lang, Juristin in der Gleichbehandlungsanwaltschaft, die betont, dass sie den Fall nicht in seinen Details kennt, nennt zwei Rechtsgrundlagen.

Erstens eine Norm im Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen, wonach es verboten ist, jemanden aufgrund seiner Religion oder ethnischen Herkunft daran zu hindern, "Orte zu betreten oder Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die für den allgemeinen öffentlichen Gebrauch bestimmt sind". Ein Sportmodengeschäft, sagt Lang, falle darunter. Strafrahmen: bis zu 1.090 €.

Zweitens könnte ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz vorliegen, das Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft untersagt. Entscheidend ist, dass jemand individuell betroffen ist. Ein unbeteiligter Dritter kann gegen das Schild nicht vorgehen. Das Gesetz sieht im Falle eines Verstoßes Schadenersatz vor.

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