Kritik an Schönwetter-Drohnen des Bundesheeres: teuer und kaum einsatzfähig

Kritik an Schönwetter-Drohnen des Bundesheeres: teuer und kaum einsatzfähig
Ein Rechnungshofbericht kritisiert die Kostensteigerung um 35 Prozent und auch, dass die Drohnen nur bei schönem Wetter fliegen können.

Ein Rechnungshofbericht über die Drohnen-Einsätze des Bundesheeres geht sowohl mit der Beschaffung als auch mit der Nutzung der Drohnen hart ins Gericht. Konkret bezieht sich der Bericht auf den Zeitraum 2011 bis 2018. In dieser Zeit kaufte das Heer das Drohnensystem "Tracker" eines französischen Herstellers an. Budgetiert waren dafür 3,28 Millionen Euro. Wie der Bericht des Rechnungshofes nun zeigt, belaufen sich die tatsächlichen Kosten aber auf 4,42 Millionen. Das entspricht einer Steigerung um 35 Prozent.

"Die sechs Drohnensystem leisteten von 2015 bis 2018 nur 243 Flugstunden. Somit kostete eine Drohnenflugstunde rund 18.200 Euro", heißt es in dem Bericht.

Stimmt so nicht, meint das Bundesheer. Die Kosten für die Anschaffung des Systems blieben im budgetierten Rahmen. Die Überschreitung der Gesamtkosten entschand im Zuge der Erprobung. "Dabei stellte man fest, dass es günstiger ist, Materialerhaltung und Instandsetzung im eigenen Bereich zu machen. Deshalb bildete man Techniker aus. Dadurch entstanden die Zusatzkosten", so das Bundesheer.Auch die absolvierten Flugstunden relativiert das Heer. So soll der Rechnungshof einen willkürlich festgelegten Beobachtungszeitraum festgelegt haben. Laut dem Bundesheer wurden danach und auch weiterhin Flüge absolviert. "Die Höhe der Flugkosten hat sich inzwischen daher längst verringert und wird sich noch weiter verringern."

Kritik an Schönwetter-Drohnen des Bundesheeres: teuer und kaum einsatzfähig

 

Schlechtes Wetter als Spielverderber

 

Weiters kritisiert der Rechnungshof, dass schlechtes Wetter, wie Regen oder Schneefall, zu massiven Problemen beim Einsatz der Drohnen führte. "Bei Regen oder Schneefall war keine ausreichende Beobachtung möglich. Es bestand zudem Startverbot und bei großer Kälte sogar die Gefahr von Vereisung", heißt es in dem Bericht.

Weiters ging laut RH auch die "Dual Use"-Fähigkeit, also die Nutzung im militärischen wie zivilen Bereich nicht auf. Ein Einsatz im Katastrophenfall stellte sich durch die Erfahrung beim sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz als nicht zielführend heraus, kritisiert der Rechnungshof. Desweiteren soll der Drohnen-Einsatz auch zur Überwachung des Grenzraums nur bedingt einsatzfähig gewesen sein.

BUNDESHEER STELLT DROHNENSYSTEM "TRACKER" VOR

Das Bundesheer erklärt, dass es eines der ausdrücklichen Ziele war, die Herstellerangaben im realen Einsatz und unter allen Wetterbedingungen zu überprüfen. "Drohnen können bei schlechter Sicht fliegen, man kann aber nichts beobachten. Daher wäre ein Flug sinnlos." 

Insgesamt weißt das Heer darauf hin, dass der Ankauf sowie die Flüge vor allem als Test zu sehen seien. "Ziel war es, Erfahrungswerte zu sammeln. Jetzt wissen wir, bei welchen Wetterverhältnisse die Drohnen fliegen können", sagt Heeressprecher Michael Bauer im Gespräch mit dem KURIER.

Cobra musste acht Monate warten

Der Rechnungshof hat sich aber nicht nur die militärische Nutzung angesehen. Auch der zivile Einsatz ist Thema des Berichts. Herr des Luftraumes ist dabei die Austro Control. Auch sie wird vom RH scharf kritisiert.

Denn das Polizei-Sondereinsatzkommando Cobra musste aufgrund des verzögerten Bewilligungsverfahrens über acht Monate warten, ehe die angeschafften Drohnen für Spezialaufgaben eingesetzt werden konnten. Bis zur Bewilligung waren die Fluggeräte nur eingeschränkt nutzbar.

LPD WIEN "POLIZEI-DROHNEN":

Anders als das Bundesheer verwendet die Cobra sogenannte Quadcopter-Drohnen.

Der Rechnungshof empfiehlt, dass bestimmte Einsatzorganisationen von diesem Bewilligungsverfahren ausgenommen werden.

Nur sieben Prozent der Drohnen bewilligt

Für den privaten Nutzer sind Drohnen mittlerweile erschwinglich und dementsprechend viele Fluggeräte wurden bereits verkauft. Laut Wirtschaftskammer wurden 2015 bis 2017 rund 52.000 Drohnen verkauft, wie der RH-Bericht zeigt. Von 2014 bis 2017 stellte die Austro Control allerdings nur 3.890 Bewilligungen aus. Das bedeutet, dass nur rund sieben Prozent der verkauften Drohnen in Österreich auch wirklich bewilligt wurden. 

Abhilfe soll die neue EU-Drohnenverordnung schaffen, die am 1. Juli 2020 in Kraft tritt. Dadurch werden die Bewilligungsvorgänge niederschwelliger und vor allem billiger. Künftig müssen Piloten einmalig 25 Euro für ihre Registrierung zahlen, anstatt bisher 330 Euro pro Drohne pro Jahr.

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