Brandstiftung in Asylheim: Richter setzten Urteil aus

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Laienrichter hatten Mordversuch negiert. Fall um Brandstiftung in Asylunterkunft geht vorerst an Oberlandesgericht weiter.

Ein 23-Jähriger ist Freitagabend im Grazer Straflandesgericht von den Geschworenen vom Verdacht des Mordversuchs sowie der Brandstiftung freigesprochen worden. Der Richtersenat unter Vorsitz von Elisabeth Juschitz war jedoch der Meinung, dass die Laienrichter falsch geurteilt haben, und hob das Urteil auf. Der Fall geht nun an das Oberlandesgericht und dürfte neu verhandelt werden.

Angeklagt war ein somalischer Asylwerber. Er soll in Graz mehrere Autos in Brand gesetzt, ein anderes Fahrzeug beschädigt haben sowie zwei andere Asylwerber versucht haben zu töten. Er soll die Männer nämlich nach einem Streit in deren Zimmer in einer Asylunterkunft in Schäffern (Bezirk Hartberg-Fürstenfeld) eingesperrt und anschließend vor der Tür ein Feuer gelegt haben. Der Gutachter kam zu dem Schluss, dass der Beschuldigte an einer Borderline-Störung leidet, aber zurechnungsfähig war.

Trotz belastender Zeugenaussagen beim ersten Prozesstag Ende August, entschieden sich die Geschworenen einstimmig gegen den Vorwurf des Mordversuchs und sogar bei der Körperverletzung kam es nach der Abstimmung zu einem Gleichstand, daher wurde er wegen dieses Delikts freigesprochen.

Auch eine Brandstiftung bei den Autos konnten die Laienrichter nicht erkennen, weshalb der Somalier lediglich wegen Sachbeschädigung zu vier Monaten Haft verurteilt wurde. Hinzu sollten acht Monate Haft kommen, die er noch von einer vorangegangenen Strafe offen hatte. Doch die Berufsrichter fanden, dass die Geschworenen falsch geurteilt haben, und setzten das Urteil aus.

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