Bootslizenzen Fall fürs Gericht

Wer einst eine Lizenz samt Boot teuer erworben hat, schaut durch die Finger
Verordnung lässt Wert der Gefährte sinken, Kritiker orten Eingriff ins Eigentumsrecht.

Touristiker, Wirtschaftstreibende, Motorbooteigner, Händler und Besitzer von Werften steigen gegen die neue Kärntner Schifffahrtsverordnung auf die Barrikaden. Wie berichtet, wird das Land den seit Jahrzehnten praktizierten freien Handel mit Lizenzen unterbinden. Allerdings wurden in der Vergangenheit sämtliche Motor- und Elektroboote in Kombination mit Konzessionen teuer erworben und erleiden nun einen immensen Wertverlust. Weil die neue Verordnung einen Eingriff ins Eigentumsrecht darstellen soll, wird die Maßnahme vor Gericht bekämpft.

Traditionsbruch

Jene Neuregelung, die auf Kärntens Seen hohe Wellen schlägt, ist bis 11. April in Begutachtung. Sie soll dem schwunghaften Handel mit Lizenzen ein Ende bereiten. Es gibt kärntenweit 444 für Motor- und 625 für Elektroboote, für den Wörthersee wurden 330 bzw. 500 vergeben. Das Vorhaben bedeutet einen Traditionsbruch, denn bisher wechselten Motorboote samt "Schein" für den Wörthersee nach dem Bestbieterprinzip unter der Hand um bis zu 350.000 Euro die Besitzer. Bezahlt wurde dabei primär die Konzession, das Boot spielte eine untergeordnete Rolle.

Laut ausgearbeiteter "Schifffahrtsverordnung Neu" müssen "Kapitäne" künftig die Lizenzen ans Land retournieren, wenn sie den Spaß am Bootfahren verloren haben. Dort wird eine Warteliste eingerichtet und der Erstgereihte kommt nach Entrichtung einer Anmeldegebühr von 100 Euro zum Zug. Gleiches Recht für alle, gilt somit im Poker um die begehrten Genehmigungen. Verkauft werden kann folglich nur mehr das Boot.

"Der Besitzer bleibt jedoch auf seinem vor Jahren teuer erworbenem Eigentum sitzen, das investierte Geld bekommt er niemals retour, falls er sein Boot veräußern will. Die Verordnung bedeutet somit einen Eingriff ins Eigentumsrecht. Wir werden das Landesverwaltungsgericht anrufen, um die Causa prüfen zu lassen. Notfalls gehen wir bis zum Höchstgericht", kündigt Wolfgang Schmalzl an. Der Präsident des Motoryachtclub Kärnten spricht für private und gewerbliche Bootseigner, Händler und Besitzer von Werften. "Wir haben ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben und sind überzeugt, dass wir mit der Klage Erfolg haben", betont er.

"Tourismus leidet"

Schmalzl glaubt, dass die Verordnung auch großen touristischen Schaden anrichten wird. "Bisher konnten betuchte Gäste problemlos ein Motorboot samt Lizenz erwerben, wenn sie sich hier niederlassen wollten. Die gehen doch nicht auf eine Warteliste, sondern suchen sich eine andere Destination, wo ihnen beim Motorbootfahren keine Steine in den Weg gelegt werden." Ein System, das sich in Kärnten seit Jahrzehnten bewährt habe, werde gekippt. Darunter werde der Tourismus leiden, die Wirtschaft, der Immobilienmarkt, das gesamte Image des Wörthersees. "Ich kann nur hoffen, dass das Land noch einlenkt."

Kein Rückzieher

Der für die Schifffahrt zuständige Landesrat Rolf Holub (Grüne) schließt allerdings einen Rückzieher aus. "Der Entwurf zur Verordnung ist auf der Internetseite des Landes Kärnten einsehbar, jeder kann seine Bedenken und Stellungnahmen abgeben. Nachbesserungen ja, aber die Verordnung steht. Der Handel mit Lizenzen ist unzulässig, wir schaffen jetzt faire Spielregeln", heißt es aus Holubs Büro.

Die Neuregelung soll bereits mit 1. Mai dieses Jahres in Kraft treten.

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