Bootshütten am Traunsee: Stadtchef und Amtsleiter im Visier der Justiz

Ein kleines, dunkles Holzhaus steht am Ufer eines Sees.
Gmunden geht gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts in Sachen Legalisierung zweier Bootshäuser vor.

Die Bootshäuser vom Traunsee sind der Stoff, aus dem im Salzkammergut Kriminalgeschichten geschrieben werden. Unendliche Kriminalgeschichten. Denn die Stadtgemeinde Gmunden prolongiert nun den Rechtsstreit um zwei Bootshütten am Traunsee, deren Wert schon eine entscheidende Rolle im Strafverfahren rund um den – längst rückabgewickelten – Kauf der ehemaligen Pension gespielt haben.

Gmunden hatte 2024 mit einem Blitzbescheid noch während des laufenden Strafverfahrens entschieden, die Bootshäuser über einen extra vom Land OÖ für die Legalisierung von Schwarzbauten bei landwirtschaftlichen Betrieben geschaffenen Paragrafen zu legalisieren. 

Der Antrag war vom 27. August 2024, den Bescheid gab es am 16. September 2024 – eine ungewöhnlich kurze Dauer für die Prüfung einer komplexen Rechtsmaterie. ÖVP-Bürgermeister Stefan Krapf hingegen meinte nach einem KURIER-Bericht in einem internen Mail, der Bescheid sei „nach akribischer und ordnungsgemäßer Arbeit so konzipiert, dass er rechtskonform ist“.

Ein Schild weist auf die „Seepension Neuwirth“ hin, mit Zimmern und Apartments.

Die ehemalige Pension Neuwirth am Traunsee in Gmunden.

"Gravierende Rechtswidrigkeit"

Eine Meinung, die das Land OÖ nicht teilt. Zuvor nahm sich das Amt der öo. Landesregierung zur Prüfung des Bescheides mehr Zeit als Gmunden. Nach sieben Monaten stand fest: Der Bescheid ist wegen „Gesetzeswidrigkeit“ aufzuheben. 

Diese Ansicht teilt auch das Landesverwaltungsgericht in OÖ, die eine Beschwerde der Stadt gegen die Bescheidaufhebung mit einer seitenlangen Begründung abgewiesen hat – im Kern geht es darum, dass die Bootshütten niemals für den landwirtschaftlichen Betrieb – die Grundlage für eine nachträgliche Legitimierung – genutzt worden seien. 

Zusätzlich hätte die Gemeinde mit ihrem Feststellungsbescheid eine „gravierende Rechtswidrigkeit“ fortschreiben wollen, die eine Baubewilligung gegen den Flächenwidmungsplan darstelle.

Rechtsmittel eingelegt

Aber auch damit will sich Gmunden nicht abfinden und geht gegen diesen Bescheid mittels außerordentlicher Revision beim Verwaltungsgerichtshof und Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof vor. 

Krapf hat unterdessen Post von der Staatsanwaltschaft Wels erhalten. Ebenso wie der frühere Anwalt der Familie Neuwirth und ein leitender Mitarbeiter der Stadtgemeinde Gmunden – und zwar wegen Amtsmissbrauchs oder der Anstiftung dazu. 

Kein Anfangsverdacht gegen Anwalt

Und während das Verfahren gegen den Anwalt schon wieder eingestellt wurde, weil sich „aus den vagen Anschuldigungen kein Anfangsverdacht“ ergeben hätte, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Wels bestätigt, wurde gegen Krapf und den leitenden Beamten ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. „Es werden Unterlagen zu dem Verfahren aus Gmunden beigeschafft und Stellungnahmen der beiden eingeholt“, sagt der Sprecher.

Wer nichts mehr zu dem Thema sagen will, ist ÖVP-Bürgermeister Krapf: „Ich bitte um Verständnis, dass ich nichts mehr dazu sage.“ Beim Beschluss, gegen den Bescheid des Landesverwaltungsgerichts vorzugehen, war er nicht im Stadtsenat anwesend. Zur Entscheidung, die Bootshütten per Blitzbescheid nachträglich zu legalisieren steht er trotz gegenteiliger Entscheidungen in zwei Instanzen weiterhin.

Was Krapf auch nicht kommentiert, sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wels gegen ihn und seinen Amtsleiter: „Ich verwende meine Kraft für Themen, die der Stadt förderlich sind.“

Warten auf OGH-Entscheid

Unterdessen warten die fünf im Strafverfahren verurteilten Personen auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH). Sie hoffen auf eine Aufhebung des Urteils. Nicht zuletzt gründet diese Hoffnung auch auf dem Behördenverfahren zu den Bootshäusern. 

Denn der vom Gericht festgestellte Wert in der Höhe von rund 600.000 Euro ist die Basis dafür, dass die Angeklagten nachweislich beim geplanten Kauf des Hauses einen Schaden verursacht hätten. Die Sachverständigengutachten, auf die sich der Richter in seiner Urteilsfindung und Strafbemessung im Prozess bezogen hatte, hat Franz Josef Seiser, eine anerkannte Koryphäe in Sachen Liegenschaftsbewertung aus Graz, unmittelbar nach dem Urteil zerlegt. 

Er hat das Sachverständigen-Gutachten im Auftrag der Immobilienentwickler auf Plausibilität geprüft. Und er kam zu einem vernichtenden Urteil. Seiser stellte nämlich fest, dass dieses Gutachten „nach Form und Inhalt nicht schlüssig und nachvollziehbar ist, sowie ein im Hinblick auf den Verwendungszweck nicht brauchbares Ergebnis erbracht hat“.

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