Traunsee-Prozess: Kammer blitzt mit Beschwerde gegen Anwalt ab

Ein Schild weist auf die „Seepension Neuwirth“ hin, mit Zimmern und Apartments.
Ein in der Causa Pension Neuwirth - nicht rechtskräftig verurteilter -Anwalt darf seinen Beruf weiterhin großteils ausüben.

Einen „Erfolg“ kann ein Anwalt verbuchen, der im Fall des Verkaufs der Pension Neuwirth – nicht rechtskräftig – wegen schweren Betrugs und falscher Zeugenaussage zu 18 Monaten Haft, sechs davon unbedingt, verurteilt wurde.

Die Rechtsanwaltskammer wollte ihm für sechs Monate die Ausübung der Rechtsanwaltschaft untersagen, und zwar nicht nur für strafrechtliche Verfahren, sondern auch für alle Tätigkeiten als Anwalt, um zu gewährleisten, dass in Liegenschaftssachen niemand zu Schaden komme.

Dem folgte auch das Höchstgericht, der OGH, nicht. Es gebe keine Veranlassung dazu, dem Anwalt, der sich weder vor noch nach dem Fall etwas zu Schulden hat kommen lassen, die Ausübung seines Berufes zu untersagen. 

Dass der Anwalt derzeit am Landesgericht Wels keine Strafprozesse verhandelt, sei ausreichend, heißt es in der Abweisung der Beschwerde der Kammer, die damit mit der Forderung nach einer strengeren Bestrafung erneut eine Abfuhr erhielt.

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