Knalleffekt in Gmunden: Illegales Bootshaus muss abgerissen werden

Ein hölzernes Bootshaus steht an einem See mit herabgefallenen Blättern im Wasser.
Gmundens ÖVP-Bürgermeister Stefan Krapf und seine Baubehörde erleiden Schiffbruch mit Bescheid für Bootshütten am Traunsee.

Der Aufsehen erregende Prozess um den Verkauf der ehemaligen Pension Neuwirth am Traunsee in Gmunden ist vor ziemlich genau einem Jahr mit einem - nicht rechtskräftigen - Schuldspruch gegen zwei Anwälte, zwei Immobilienentwickler und eine Immobilienhändlerin zu Ende gegangen.

Sie hätten eine alte Frau betrogen, war das Gericht überzeugt. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen neben dem baufälligen Haus am See auch zwei Bootshütten.

Anklage wegen Betrugs

Diese hätten laut einem Sachverständigengutachten alleine einen Wert von bis zu 600.000 Euro dargestellt, das Areals wurde allerdings - unter Einräumung eines Teileigentums insgesamt "nur" um 750.000 Euro verkauft. 

Zivilrechtlich wurde der Verkauf später rückabgewickelt, eine Anklage wegen Betrugs samt nicht rechtskräftiger Verurteilung der Käufer folgte.

Ein Schild weist auf die „Seepension Neuwirth“ hin, mit Zimmern und Apartments.

Während das Strafrechtsverfahren nun beim OGH liegt und auf eine Berufungsentscheidung wartet, hat das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich in Sachen Bootshäuser eine klare Entscheidung gegen den ÖVP-Bürgermeister Stefan Krapf und die Erben der Pension Neuwirth getroffen. 

Streit um Wert des Bootshauses

Schon im Strafrechtsverfahren haben die Käufer den Wert der Bootshütte immer bestritten - mit dem Argument, dass diese als Schwarzbau eben keinen Wert besitzen könne.

Allerdings hat die Stadtgemeinde Gmunden noch während des laufenden Strafrechtsverfahrens - auf Antrag der Eigentümer - in einem Blitzverfahren einen Feststellungsbescheid erlassen, dass die Bootshütten über einen "Sanierungsparagraphen" saniert und somit im Nachhinein als rechtmäßig errichtet gelten würden.

Diesen Bescheid hat das Land Oberösterreich längst aufgehoben, nun hat das Landesverwaltungsgericht die Beschwerden der Stadtgemeinde Gmunden und der Eigentümer gegen die Bescheidaufhebung als unbegründet abgewiesen. 

Bootshütten sind abzureißen

Die Bootshütten sind demnach abzureißen, denn ihr Bestand ist "nicht nur mit einer (nicht gemäß § 49a OÖ Bauordnung sanierbaren) Konsenswidrigkeit belastet, sondern es verletzt der Bestand damit auch das raumordnungsrechtlich normierte öffentliche Interesse an der unbedingten land- und forstwirtschaftlichen Notwendigkeit von Bauwerken im (unspezifischen) Grünland", hält das Landesverwaltungsgericht unmissverständlich fest.

Damit soll auch einer missbräuchlichen Verwendung des Sanierungsparagrafen ein Riegel vorgeschoben werden. 

Ein kleines, dunkles Holzhaus steht am Ufer eines Sees.

Diese beiden Bootshütten müssen wohl abgerissen werden. 

Bescheid des Landes bestätigt

Weiter heißt es: "Um diesen gesetzeswidrigen Weiterbestand der Bauwerke zu verhindern", habe die Aufsichtsbehörde den - wie nun feststeht - rechtswidrigen Feststellungsbescheid der Baubehörde nur aufheben können - was das Landesverwaltungsgericht nun vollinhaltlich bestätigte. 

Schließlich stelle der Verstoß einer Baubewilligung gegen den Flächenwidmungsplan "eine gravierende Rechtswidrigkeit" dar. 

Nachweis für landwirtschaftliche Nutzung nicht erbracht

Der Stadt Gmunden und den anderen Beschwerdeführern ist es demnach nicht gelungen, den Nachweis zu erbringen, dass diese Bootshäuser jemals für einen landwirtschaftlichen Zweck genutzt worden seien - was die Grundlage für eine Sanierung nach § 49a der OÖ Bauordnung gewesen wäre.

Unter anderem sei mit dieser Entscheidung auch ein "gewichtiges öffentliches Interesse an der Hintanhaltung der Zersiedelung der Landschaft" anerkannt worden.  

"Unsere Rechtsansicht bestätigt"

Die - nicht rechtskräftig - Verurteilten vom Traunsee sehen sich nun erneut in ihrer Rechtsansicht bestätigt, wie Rupert Wagner, einer der Rechtsanwälte der Verurteilten, betont: "Die in den Verfahren immer vertretene Rechtsansicht, dass die Bootshütte ein Schwarzbau ist, abgebrochen werden muss und daher nicht zu bewerten war, wurde damit bestätigt."

Die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts werde nun auch dem OGH zur Kenntnis gebracht. Und jetzt werde auch eine Amtsmissbrauchsklage gegen den Bürgermeister von Gmunden vorbereitet, heißt es. 

Gegen die Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts ist keine Revision mehr zulässig, nur noch eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof oder eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof. 

"Bootshäuser haben keinen Menschen gestört"

Gmundens Bürgermeister Stefan Krapf (ÖVP) sagt in einer ersten Stellungnahme: "Die Entscheidung ist in einem Rechtsstaat zu akzeptieren." Auch wenn er es anders sehe: "Die Bootshäuser stehen seit 1969 und haben keinen Menschen gestört."

Man müsse in dem Zusammenhang auch deutlich sagen, dass das Thema "von den in erster Instanz verurteilten Personen aufgegriffen wurde, um ihr Strafausmaß zu reduzieren", fügt Krapf hinzu.

Ob die Stadt nun den Abriss vorschreibt, werde er ab Montag in Gesprächen mit dem Stadtamtsdirektor und Juristen klären: "Wir werden alle Möglichkeiten in Erwägung ziehen." Also auch den Gang zum Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof.

Christoph Mizelli, der Vertreter der Eigentümer, verweist ebenfalls auf die noch offenen rechtlichen Möglichkeiten, gegen die Entscheidung vorzugehen und das Erkenntnis nicht rechtskräftig sei. Er werde die weitere Vorgangsweise am Montag besprechen, betont aber, dass die Frage nach einem tatsächlichen Abriss der "seit 56 Jahren bestehenden Bootshütten die Höchstgerichte klären werden".

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