Traunsee-Krimi: Illegaler Bescheid für illegales Bootshaus?

Das Bootshaus am See wird immer mehr zum Dreh- und Angelpunkt im Traunsee-Krimi.
Eine Pension am Traunsee, ein Seegrundstück, ein Bootshaus. Klingt nach einem Traum, wird aber immer mehr zum Albtraum. Auf vielen Ebenen.
Immobilienentwickler haben die Pension Neuwirth der alten Betreiberin nach Ansicht der Staatsanwaltschaft 2019 zu günstig abgeluchst. Der Verkauf wurde rückabgewickelt, die Käufer, die Maklerin und zwei Anwälte wurden – nicht rechtskräftig – wegen schweren Betrugs verurteilt. Im Mittelpunkt des Gutachtens der Sachverständigen: das Bootshaus.
Denn daran lässt sich Schuld und Unschuld möglicherweise festmachen. Hatte das Areal, für das die Immo-Entwickler in Summe 750.000 Euro bezahlten, tatsächlich den von der Staatsanwaltschaft ermittelten Wert von über 1,6 Millionen Euro? Der Richter meinte ja und verurteilte die Angeklagten, außer den Notar.
Wie viel ist das Bootshaus wert?
Das Bootshaus, das Ende der 1960er-Jahre auf einem Grundstück der Bundesforste unterhalb der Pension direkt am Traunsee errichtet wurde, soll samt des langfristigen Pachtvertrages einen Wert von über 600.000 Euro repräsentieren. Hätte dieses Bootshaus keinen oder nur einen geringen Wert, müsste sich das auf das Urteil – oder die folgende Berufungsverhandlung – auswirken.
Denn das Bootshaus wurde im Gerichtsverfahren mehrmals als „Schwarzbau“ bezeichnet. Und habe als solcher für die Käufer keinen Wert. Das wurde von Richter und Staatsanwaltschaft nicht so gesehen. Und auch die Stadtgemeinde Gmunden hat als Baubehörde im Sommer des Vorjahres während des Prozesses in diesem Zusammenhang flink gearbeitet.
„Blitzbescheid“
Binnen zwei Wochen gab es einen Bescheid auf Grundlage des noch recht jungen und durchaus komplexen § 49a der oö. Bauordnung. Dieser wurde für die Sanierung von Schwarzbauten mit von der Baugenehmigung abweichender Ausführung 2021 eingeführt. Der angeklagte Kauf fand allerdings schon 2019 statt. Zu dem Zeitpunkt, so sind die Angeklagten überzeugt, wäre das Bootshaus mangels gesetzlicher Grundlage keinesfalls sanierungsfähig gewesen.
Und dass es als Schwarzbau gesehen wird, beweist letztlich der Antrag. Detail am Rande: Schon 1969 hat die Agrarabteilung des Landes OÖ zum Bau des Bootshauses festgehalten: „Durch diese Veränderung ist genau jener Zustand eingetreten, der ausschlaggebend für die Ablehnung des eingereichten Projektes war.“
Dieser Prozess am Landesgericht Wels hat für großes Aufsehen gesorgt. Nach ieben Prozesstagen fällte der Richter im Streit um den später rückabgewickelten Kauf einer Pension am Traunsee ein hartes Urteil: Die Immobilienmaklerin wurde zu 24 Monaten Haft verurteilt – acht davon unbedingt: schwerer Betrug, Untreue, falsche Zeugenaussagen.
Die Anwältin wurde zu 18 Monaten Haft verurteilt – sechs davon unbedingt – wegen schweren Betrugs. Ihr Ehemann, der Immobilienentwickler, bekam 24 Monate aufgebrummt, acht davon unbedingt – wegen schweren Betrugs. Ihr Bruder, ebenfalls Immobilienentwickler, erhielt 36 Monate, zwölf davon unbedingt – wegen schweren Betrugs. Ihr Kollege, der Anwalt, wurde zu 18 Monaten verurteilt, sechs davon unbedingt – wegen schweren Betrugs und falscher Zeugenaussage.
Der Schaden wurde vom Gericht mit 750.000 Euro beziffert für die Maklerin und die beiden Immo-Entwickler, für die beiden anderen mit 500.000 Euro. Fast vier Monate später ist das – nicht rechtskräftige – Urteil noch immer nicht schriftlich ausgefertigt. Ein Gerichtssprecher verweist auf die große Anzahl der Verurteilten und versichert, dass das Urteil demnächst ergehen werde.
Aufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister
Der „Blitzbescheid“ der Stadt zum Bootshaus steht jetzt im Mittelpunkt einer Aufsichtsbeschwerde gegen Stefan Krapf, den ÖVP-Bürgermeister von Gmunden.
Und die Aufsichtsbehörde hat sich – im Gegensatz zur Stadtgemeinde Gmunden – mit vier Monaten sehr lange Zeit genommen, um zu einer Entscheidung in dieser Angelegenheit zu gelangen. Und diese lautet: Das Land hat ein Aufhebungsverfahren gegen den Bescheid des Bürgermeisters eingeleitet.
Was nicht alle Tage vorkommt und einer eingehenden Prüfung bedarf, wie Karlheinz Petermandl von der Direktion Inneres und Kommunales bestätigt. Schließlich gehe es dabei auch um die Rechte der Eigentümer der Bootshütte. Also um die Erbin der Frau Neuwirth, die den Verkauf des Hauses mithilfe ihres Anwalts Christoph Mizelli rückabwickeln hat lassen.
Aber nach eingehender Prüfung sagt Petermandl: „Die Bedenken der Aufsichtsbehörde konnten von der Gemeinde im Vorfeld nicht zerstreut werden.“ Sprich: Das Land hat offenbar höchste Bedenken, dass der Bescheid zur Legalisierung der Bootshütte auf einem illegalen Weg zustande gekommen ist.
"Ich habe vollstes Vertrauen"
Der Bürgermeister – der die Aufsichtsbeschwerde bislang in der Stadt nicht kommunizierte – verteidigt den Bescheid mit Verweis auf seine Beamten: „Ich habe vollstes Vertrauen in meine Baurechtsabteilung.“ Im Falle einer Aufhebung des Sanierungsbescheides müsste die Stadt Gmunden als Baubehörde wohl den Abbruch des Bootshauses vorschreiben.
Aber es könnte noch weiter gehen. Denn was das Seegrundstück der Bundesforste betrifft, auf dem das Bootshaus errichtet wurde und das eigentlich langfristig an die Erben der früheren Pensionsbesitzerin verpachtet ist, könnte weiteres Ungemach drohen. Denn außer für das Bootshaus und einen Steg, der allerdings nicht mehr vorhanden ist, soll es nicht einmal Einreichungen für Genehmigungen geben.

Parkplatz, „Slipanlage“ zum Einlassen eines Bootes sowie der Steg sollen Schwarzbauten sein.
Konkret geht es um einen großen Steg, den rund um das Bootshaus befestigten Parkplatz sowie ein Fischbecken. Bürgermeister Krapf will davon keine Kenntnis haben, sagt aber, dass die Behörde das prüfen werde.
Und auch hier gilt: Sollten tatsächlich keine Genehmigungen vorliegen, müsste alles abgerissen werden. Was Krapf jedenfalls vehement zurückweist: Dass es sich bei dem „Blitzbescheid“ um eine Gefälligkeit für den Anwalt der Familie Neuwirth handle, der auch die Stadt in mehreren Fällen vertreten hat. Krapf: „Mit ihm habe ich darüber nie geredet.“
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