Bombendrohung am Theater: Schuldspruch

Der Ex-Hausmeister des Klagenfurter Stadttheaters wurde verurteilt
Prozess skurril: Ex-Hausmeister zu 15 Monaten Haft verurteilt, Verwirrung um Videotheks-Quittung.

Er schien schon aus dem Schneider und wurde doch in allen Belangen schuldig gesprochen: 15 Monate Haft, fünf davon unbedingt, lautet das Urteil gegen den ehemaligen Hausmeister des Klagenfurter Stadttheaters, der im Februar 2016 mit einer Bombendrohung für die Evakuierung des Kulturtempels gesorgt haben soll. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Bombe. Stadttheater. In 20 Minuten." Diese Drohung langte am 4. Februar 2016 um 20.44 Uhr bei der Klagenfurter Polizei ein. 600 Premierengäste von "Madama Butterfly" mussten evakuiert werden. Rasch ermittelte die Polizei den wegen mangelnder Arbeitsleistung gefeuerten Hausmeister des Theaters als möglichen Täter. Zumal dieser gestand, Hassparolen gegen eine ehemalige Vorgesetzte auf Fassaden und Theater-Plakate geschmiert zu haben. Obwohl der 41-Jährige stets einen Zusammenhang mit der Bombendrohung bestritt, war die Indizienkette neben der Sachbeschädigung auch in Bezug auf die Delikte Landzwang und schwere Nötigung stark: Dem Angeklagten wurde entlockt, dass er Tage zuvor fragliche Telefonzelle genutzt hatte; ein Techniker konnte nachweisen, dass der Verdächtige um 20.45 Uhr in der Nähe der Zelle war, als er auf seinem Handy einen Anruf entgegennahm. Und einen Stimmenvergleich hatte er abgelehnt, "weil ich als Tontechniker Manipulationsmöglichkeiten kenne". DNA-Beweise existieren nicht.

Dafür legte der 41-Jährige gestern eine Videotheksquittung vor, die ausweist, dass er um 20.22 Uhr zwei Filme retourniert hätte. "In der Videothek bin ich auch noch 20 Minuten geblieben. Das ist mir erst am 20. April 2017 eingefallen", gab er an. Da sich die Videothek in der Nähe der Telefonzelle befindet, wurde schlüssig, warum ihn die Handypeilung dorthin verwiesen hatte. Richterin Barbara Baum bat eine anwesende Beamtin, die Quittung in der Videothek zu prüfen – der PC zeigt seit Jahren die Uhrzeit falsch an, tatsächlich wurde 20.47 Uhr als Rückgabezeitpunkt errechnet. Damit schien die Anklage plötzlich zu wackeln.

"Den größten Entlastungsbeweis hätte der Angeklagte mit der Stimmprobe abgeben können", erklärte Richterin Baum das Urteil des Schöffensenats nach zweistündiger Beratung. Außerdem sei der Hass auf das Theater als Motiv erwiesen.

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