Blinddarmdurchbruch am Tag des Lockdowns und Ärger mit der SVS

Blinddarmdurchbruch am Tag des Lockdowns und Ärger mit der SVS
Der Barbesitzer Wolfgang Radda musste just am 16. März ins Krankenhaus. Er ärgert sich nun über seinen Versicherer SVS.

Viele Gastronomen leiden unter der derzeitigen Situation: Die Bars sind geschlossen, die Einnahmen bleiben aus. Dass es noch schlimmer kommen kann, zeigt ein Fall aus Klagenfurt: Der KURIER-Leser und Gastronom Wolfgang Radda (im Bild) hatte just am Tag des Lockdowns eine Notoperation. Er fühlt sich von der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) im Stich gelassen – obwohl er „seit 1996 nie im Krankenstand war und nie eine Leistung bezogen hatte“. Die SVS kontert, sie halte sich an die gesetzlichen Vorgaben.

Radda hatte das, wie er es selbst nennt, „unsagbare Glück“, just am 16. März 2020 notoperiert zu werden – also am ersten Tag des Lockdowns. „Ich hatte einen Blinddarmdurchbruch“, sagt der Gastronom. „Zur selben Zeit hatte mich meine Steuerberaterin bei der SVS ob der nicht zu erwartenden Einkünfte auf das Minimum herabgesetzt,“ fügt Radda hinzu.

„Finde ich schäbig“

Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus rief der Gastronom bei der SVS an und erkundigte sich nach seinem Krankengeld. Dort beschied man ihm jedoch, dass er aufgrund dessen, dass er herabgesetzt worden war, nur 9 Euro pro Tag bekäme – und das erst ab dem 42 Tag.

„Das finde ich insofern sehr schäbig, als ich zwangsweise von meiner Steuerberaterin herabgesetzt wurde, da meine zu erwartenden Einkünfte wegen Corona auf null waren,“ erklärt Radda.

Vonseiten der SVS hieß es zu dem Fall, dass man sich an die gesetzlich geltenden Vorgaben halte. Man riet dem Gastronomen, sich mit dem von der Regierung eingerichteten Härtefonds zu behelfen.

 

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