Wie sich der deutsche Streik auf Österreichs Zugverbindungen auswirkt
Seit Sonntag können ÖBB-Nachtzüge wegen des Lokführer-Streiks in Deutschland nicht wie gewohnt fahren. Betroffen sind die Verbindungen Wien–Hamburg, Innsbruck–Amsterdam, Hildesheim–Hamburg, Zürich–Berlin sowie seit Montag auch Salzburg–München und Köln–Brüssel. Ab kommenden Mittwoch, 25. August, werden die Nachtzüge laut ÖBB wieder regulär unterwegs sein.
Wer bis dahin tagsüber reist, ist in Österreich nicht betroffen - sehr wohl aber, wenn es über die deutsche Grenze gehen soll: „Auf allen internationalen Verbindungen nach Deutschland fallen die Züge ab den jeweiligen Grenzbahnhöfen aus, im österreichischen Abschnitt verkehren die Züge“, sagt ein ÖBB-Sprecher.
Im Personenfernverkehr sind folgende Züge dezidiert nicht von Ausfällen betroffen: Die Ost-West-Verbindungen (Wien–Salzburg–Bregenz oder –Zürich), die Railjet-Züge von Wien nach München und die EC-Züge Italien–Innsbruck–München über Kufstein.
Die ICE-Züge über Passau zum Wiener Hauptbahnhof verkehren ebenfalls planmäßig. Bei den EC-Zügen Tauern/Ennstal über Salzburg kommt es voraussichtlich zu einem Ausfall bei der Deutschen Bahn, die Züge wenden in Salzburg.
ÖBB springen ein
Einige Fahrten der EC-Züge Zürich–München über Lindau können mithilfe von ÖBB-Lokführern planmäßig durchgeführt werden. Die Züge 110 und 111 verkehren wie gewohnt bis und ab Salzburg; auch der IC 118 und 199 bis sowie ab Lindau.
Im Personennahverkehr sind laut ÖBB keine Auswirkungen im Raum Salzburg und Kufstein in Richtung Bayern zu erwarten, weil dort Züge privater Verkehrsunternehmen unterwegs sind. Auch die ebenfalls private Westbahn ist von dem Streik nicht betroffen.
Entschädigung möglich
Bei einem Zugausfall durch einen Streik besteht, so die Fahrt nicht anderwertig in Anspruch genommen werden kann, grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten in bar. Bei einer Verspätung von mehr als einer Stunde gibt es Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 25 Prozent, nach mehr als 120 Minuten bekommt man 50 Prozent des Ticketpreises rückerstattet. Keine Entschädigung gibt es, wenn der Fahrgast beim Kauf der Fahrkarte über die Verspätung informiert wurde.
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