Bettelverbot am Christkindlmarkt

Trotz VfGH-Urteilen wurde das Betteln in Westösterreich erschwert
Stilles Betteln ist in Tirol erlaubt. Zu Weihnachten will Innsbruck auch das verbieten.

Dem Innsbrucker Gemeinderat steht eine heiße Debatte bevor. Die Bürgermeisterfraktion "Für Innsbruck" (FI) könnte mit den Oppositionsparteien ÖVP und Freiheitliche/Liste Federspiel eine Verordnung beschließen, die Bettler rund um die Weihnachtszeit aus der Innenstadt verbannt. Die mitregierenden SPÖ und Grüne haben bereits ihre Ablehnung signalisiert.

Morgen, Mittwoch, wird die Verordnung im Stadtsenat debattiert. Sie sieht vor, dass rund um die "Bergweihnacht" von Mitte Dezember bis Anfang Jänner in der Altstadt und der Maria-Theresien-Straße ein absolutes Bettelverbot verhängt wird, wie Bürgermeisterin Christine Oppitz-Plörer (FI) erklärt. "Das Bettlerwesen gehört zu einer Stadt dazu", sagt sie. Es dürfe allerdings nicht überbordend sein.

Stimmt der Gemeinderat dem Entwurf zu, nützt Innsbruck eine Möglichkeit, die das Landespolizeigesetz vorsieht. Das gestattet seit 2014 stilles Betteln, lässt es Kommunen aber auch offen, zeitlich und örtlich begrenzte Totalverbote zu erlassen. Fraglich ist noch, ob auch andere Märkte von der Verordnung betroffen wären.

Ginge es nach der FPÖ, würde diese Maßnahme zwischen 7 und 23 Uhr in großen Teilen der Stadt gesetzt. Was wohl einem absoluten Bettelverbot gleichkommen würde, wie es der Verfassungsgerichtshof 2012 gekippt hatte. Oppitz-Plörer argumentiert das angedachte Verbot mit einer Erhebung der Stadt, die einen Anstieg der Zahl an Bettlern um die Weihnachtszeit ergeben habe.

"Das ist scheinheilig", kritisiert hingegen Uschi Schwarzl, Klubobfrau der Stadt-Grünen, die Verordnung: "Das Alkoholverbot in der Maria-Theresien-Straße (Anm.: 2014 erlassen)hebt man für die Märkte auf, aber das stille Betteln verbietet man."

Kommentare