Besuche im Spital de facto verboten, Pflegekräfte mit Schutzausrüstung

CORONAVIRUS - MITARBEITERIN VON STEIRISCHEM KRANKENHAUS INFIZIERT
Ausnahmen solle es nur für Kleinkinder und Palliativ-Patienten geben.

Einen Meter, heißt es, sollen alle Menschen derzeit zu ihren Mitmenschen Abstand halten. Für Pflegekräfte ist das unmöglich. Sie sind ihren Klientinnen und Klienten so nah wie sonst kaum jemand. Und jene Menschen, denen sie so nah sind, gelten als Risikogruppe: Alte Menschen sind besonders zu schützen.

Das grassierende Coronavirus hat große Auswirkungen auf den Gesundheitsbereich. In den Wiener Gemeindespitälern gilt schon seit Dienstag ein Besuchsverbot, am Donnerstag sind die Steiermark, Tirol, Niederösterreich, das Burgenland und teilweise Kärnten und Oberösterreich nachgezogen.

Am Nachmittag hat Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) dieses Verbot auf ganz Österreich ausgeweitet. Ausnahmen solle es nur für Kleinkinder und Palliativ-Patienten geben.

Ein Besuchsverbot gibt es in vielen Pflege- und Seniorenheimen noch nicht. Tirol lässt aber nur noch Besuche in Wohn- und Pflegeheimen in Ausnahmefällen zu. In Wien gilt ab morgen, Freitag, ein Besuchsverbot in städtischen Pflegeheimen.

Betreuung mit Maske

Aber wie schützen sich jene, die in der mobilen Pflege arbeiten? „Es gibt eine Schutzausrüstung und erhöhte Hygienemaßnahmen“, sagt Ljiljana Kovacevic, Pflegedienstleiterin beim Wiener Hilfswerk. Mit Handschuhen und Desinfektionsmittel ist das Personal ohnedies bei jedem Klienten ausgerüstet.

„Wenn Kunden jetzt verkühlt sind, tragen unsere Pflegerinnen und Pfleger auch Schutzmasken.“ Das Wiener Hilfswerk hat schon vor Wochen einen eigenen Krisenstab eingerichtet. Er klärt alle Angelegenheiten, die dem Schutz der Klienten und Mitarbeiter dienen.

Pflegerinnen und Pfleger sind etwa angehalten, Türklinken nur dann zu drücken, wenn es nicht anders geht. Außerdem sollen sie ihre Kunden über Vorsichtsmaßnahmen informieren. Etwa darüber, dass sie derzeit besser keinen Besuch zu Hause empfangen und ihre sozialen Kontakte so weit als möglich reduzieren.

Vermuten die Pflegekräfte, dass Klienten an Corona erkrankt sind, sind sie aufgefordert, die Gesundheitshotline 1450 anzurufen und den Anweisungen der Behörden Folge zu leisten.

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