Attentäter von Berlin war auf Bewährung: Hätte das in Österreich auch passieren können?
Nach dem mutmaßlich islamistischen Attentat am Samstag in Berlin im Umfeld des Christopher-Street-Day wird über die Biografie des 21-jährigen mutmaßlichen Attentäters informiert. Und diese wirft Fragen auf.
Der Tatverdächtige war als radikaler, islamistischer Gefährder amtsbekannt. Schon als Teenager soll er sich in der islamistischen Szene herumgetrieben haben. Laut Berliner Generalstaatsanwaltschaft habe er dann im vergangenen Jahr mehrmals versucht, ins Ausland zu reisen, um sich der Terrormiliz Islamischer Staat anzuschließen. Zunächst über die Türkei nach Mauretanien. Erfolglos. Später über die Türkei in den Libanon. Abdul B. wurde im Libanon und anschließend bei Rückkehr nach Deutschland am Flughafen festgenommen, war monatelang in Untersuchungshaft, ehe er am 12. Mai von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt wurde.
Aber anstatt diese im Gefängnis absitzen zu müssen, wurde Abdul B. auf „Vorbewährung“ unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt. Das ist eine Möglichkeit im deutschen Jugendstrafrecht. Über die Inhaftierung wird dabei erst sechs Monate später entschieden, je nachdem, ob Abdul B. die verordneten Beratungsgespräche wahrnehme und straffrei bleibe.
Medienberichten zufolge soll Abdul B. vor dem Anschlag an zwei Terminen eines Deradikalisierungsprogrammes teilgenommen haben. Ein dritter Termin hätte demnächst stattfinden sollen.
Angesichts dieser Informationen stellen sich schmerzhafte Fragen: Hätte der Anschlag vermieden werden können? Hat die Justiz einen „tödlichen Fehler“ begangen, wie es der deutsche Terrorismusexperte Rolf Tophven am Montag formuliert hat? Und in Österreich will man wissen: Kann das auch hier passieren?
„Ja“, aber auch „Nein“, hört man dazu aus Expertenkreisen.
Dem Innenministerium liegen derzeit keine Hinweise auf eine konkrete Gefährdung vor. Gleichzeitig sollen sich derzeit aber Gefährder im „niedrigen dreistelligen Bereich“ in Österreich aufhalten. Laut Verfassungsschutzberichten sei ein Großteil der Radikalisierten mit Gefahrenpotenzial „sehr jung, zumeist noch im Teenageralter“. Zur Erklärung: „Gefährder sind Personen, die potenziell bereit wären, Gewalt einzusetzen bzw. Anschläge durchzuführen“, heißt es vom Innenministerium. „Die Gefährdungslage hinsichtlich terroristischer Taten ist aktuell allgemein als hoch anzusehen.“ Zudem wurde die Terrorwarnstufe im Oktober 2023 auf vier von fünf erhöht.
Enthaftung und Fußfesseln Österreich
In Deutschland wird nun über Verschärfungen im Strafrecht und Fußfesseln für Gefährder diskutiert. Auch in Österreich fordert die Leiterin der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN), Sylvia Mayer, wie Innenminister Gerhard Karner (ÖVP), den Einsatz von Fußfesseln für aus der Haft entlassene Gefährder, da diese „weiterhin radikalisiert sind“.
Auch nach österreichischem Recht kann eine Freiheitsstrafe unter den jeweils gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen bedingt nachgesehen werden. „Eine bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug ist grundsätzlich möglich. Sie kommt aber frühestens nach Verbüßung der Hälfte der unbedingten Freiheitsstrafe in Betracht“, heißt es vom Justizministerium. Mit dem Terror-Bekämpfungs-Gesetz (TeBG) sei zudem die gerichtliche Aufsicht eingeführt worden. Diese Bestimmung sehe besondere Aufsichtsmaßnahmen nach einer bedingten Entlassung vor, unter anderem in Fällen terroristischer Straftaten.
Gleichzeitig gibt es in Österreich das Instrument der „Vorbewährung“ gar nicht. Grundsätzlich entscheidet aber in Österreich ein unabhängiges Gericht im Einzelfall über Strafe, Inhaftierung, Enthaftung und Bewährung. Und auch in Österreich bekommen Personen, die wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt werden, Beratungs- und Deradikalisierungsprogramme verordnet. Solche Beratungsprogramme können in Haft, als Teil der Diversion oder als Bewährungsauflage angeordnet werden.
Bewährung sinnvoll
Unter Extremismus-Experten werden Bewährungen trotz des Falls in Berlin positiv gesehen. „Gerade bei jungen Personen ist es sinnvoll, wenn sie eine Bewährung bekommen, weil sie dann Auflagen haben. Etwa Weisung zur Bewährungshilfe, Auflagen zum Antigewalttraining, viele haben Therapie als Auflage oder müssen an Deradikalisierungsprogrammen teilnehmen. Einige müssen auch zur Beratung bei der Männerberatung und haben regelmäßige Meldepflichten“, sagt Verena Fabris, Leiterin der Beratungstelle Extremismus zum KURIER.
Dass der erst 21-jährige Abdul B. in Österreich direkt auf Bewährung freigekommen wäre, glaubt Moussa Al-Hassan Diaw, Gründer des Vereins für Deradikaliserung Derad, gegenüber dem KURIER trotzdem nicht. „Dass dieser Mann gefährlich war, zeigte sich auch schon daran, dass er ausgereist ist. Er wäre in Österreich wohl nicht direkt auf freien Fuß gesetzt worden, aber dann wahrscheinlich unter Bewährungsauflagen auch freigekommen“, sagt Al-Hassan Diaw.
Zwei Termine reichen nicht
Dem stimmt auch Fabris zu. Es sei zudem logisch, dass das Deradikalisierungsprogramm, an dem Abdul B. an zwei Terminen teilgenommen haben soll, noch keine Wirkung gezeigt hat. „Wenn man erst zweimal mit einer Person gesprochen hat, kann noch nicht viel passiert sein.“ Das sei auch mit einer Therapie vergleichbar, erklärt Fabris. „Dieser Prozess braucht Zeit.“
Gefährder, die in Österreich auf Bewährung sind, besuchen diese Programme bis zu drei Jahre lang, erzählt Derad-Leiter Al-Hassan Diaw. Das ist die maximale Bewährungszeit in Österreich. Im Falle einer Diversion sind es zwei Jahre. Dann muss die Betreuung beendet werden. Und dennoch gibt es einige, die nach dieser Zeit der Deradikalisierung nicht als „deradikalisiert“ eingestuft werden. Derad betreut im justiziellen Bereich 200 Gefährder. Die Beratungsstelle Extremismus berät derzeit rund 50 Personen, die die Beratung vom Gericht angeordnet bekommen haben. Bei der Beratungsstelle Extremismus geht es sowohl um islamistische als auch um rechtsextreme Gefährder.
Wann funktioniert Deradikalisierung?
„Deradikalisierung funktioniert nur dann, wenn diese Person tatsächlich von den extremistischen Ideen und von der Bereitschaft, Gewalt auszuüben, ablässt“, erklärt Derad-Experte Al-Hassan Diaw. Es sei ein längerer Prozess, der individuell komplett verschieden sei. Zudem leben viele „meistens noch in ihren Netzwerken oder in ihren Sekten und holen sich quasi immer neue geistige Nahrung, “ sagt Al-Hassan Diaw. Nach einiger Zeit entsteht in den Personen eine Art Wettbewerb der Ideologien. „Man bemerkt, dass manche Personen müde werden, weil sie merken, dass die Ideen, die sie von der extremistischen Seite hören, nicht mehr plausibel sind. Sie zweifeln, nehmen Abstand.“ Diese Zweifel müssen dann ersetzt werden, mit der Idee von Demokratie und Vielfalt, sagt Al-Hassan Diaw.
Auch der Attentäter von Wien hatte versucht, sich dem IS im Ausland anzuschließen, wurde dafür verurteilt, saß in Haft und besuchte Deradikalisierungsprogramme. Die Experten betonen aber, dass es viele positive Beispiele gebe. Dennoch: „Extremismus wird man nie ganz besiegen. Es wird immer extremistische Ränder geben“, sagt Fabris von der Beratungsstelle Extremismus.