Berauschendes Geschäft könnte Trafikanten ins Kriminal führen

Berauschendes Geschäft könnte Trafikanten ins Kriminal führen
Es ist noch nicht sicher, ob CBD-Rauchwaren nicht doch manchmal „high“ machen könnten.

„Ein Rubbellos, einen KURIER und drei Gramm Cannabis, bitte“ – so könnte eine klassische Bestellung in Trafiken künftig ausschauen. Es dürften nämlich nur noch einige Formalitäten zu klären sein, bis Cannabis für den Verkauf beim Trafikanten freigegeben wird.

Eine dementsprechende Veröffentlichung im Amtsblatt war bereits erfolgt, wurde vom Finanzministerium (BMF) aber wenige Stunden später zurückgezogen. Ein übereiliger Abteilungsleiter war dafür verantwortlich gewesen. Tatsächlich muss das BMF noch genauer prüfen, wie Sprecher Johannes Pasquali sagt: „Es geht darum, dass der THC-Wert bei den Produkten nicht über 0,3 Prozent liegen darf. Um das zu garantieren braucht es eine umfassendere Prüfung. Es wurde bisher noch kein Produkt genehmigt.“

Kurz zur Erklärung: THC ist der berauschende Stoff von Cannabis. Konsum und Besitz fallen unter das Suchtmittelgesetz. Anders als CBD, also Cannabidiol. Das ist der Wirkstoff, der nicht psychoaktiv wirkt, aber dennoch beruhigen und gegen Krankheiten helfen soll. In Österreich wird CBD immer beliebter, vor allem bei Schmerzpatienten.

Schwierige Züchtung

Weil es sich aber um Pflanzen handelt, ist es schwierig, sicherzustellen, dass alle Züchtungen stetig den gleich niedrigen THC-Gehalt aufweisen. Würde dieser überschritten, bekämen es die Trafiken möglicherweise mit dem Gesetz zu tun. Es ergäbe sich die Frage, wer verantwortlich gemacht wird – Produzenten, Kontrollinstanz oder Händler? Das ist seit Jahren ungeklärt. Bisher werden die Blüten der Marihuanapflanze nur in Shops verkauft. In Österreich haben sich rund 300 Unternehmen auf das Cannabis-Geschäft spezialisiert. Seit das Kraut in den Trafiken verkauft werden soll, brodelt es in der Branche gewaltig.

Idealismus ade? 

Einerseits, fürchtet man um die Existenzgrundlage. Das Gesundheitsministerium hat nämlich klar gestellt, dass die Rauchwaren unter das Tabakmonopol fallen. Andererseits richtet sich der Ärger der Händler gegen die Marke MAWU beziehungsweise Großhändler Moosmayr. Deren Produkte sind nämlich die einzigen, die zunächst vom Finanzministerium für den Verkauf in Trafiken freigegeben wurden. Andere Händler sind zornig, denn obwohl man selbst schon seit einigen Jahren einen Shop betreibe, wäre MAWU dann vorerst einzige Marke, die legal CBD-Blüten in Trafiken verkaufen dürfte.

Mit Idealismus, um die Branche weiter zu stärken, hätte das nichts mehr zu tun, unkt die Konkurrenz. Auch von ihrer Seite wurden mehrere Produkte zur Prüfung an die zuständigen Ministerien geschickt, wie dem KURIER bestätigt wird. Die anderen Produkte wurden zunächst aber eben nicht für den Verkauf freigegeben.

„Anscheinend haben die anderen Produkte nicht den Prüfkriterien entsprochen. Wir halten uns an die Gesetze und hoffen, dass es auf eine Doppellösung hinauslaufen wird, also sowohl Trafiken als auch bestimmte Shops die Blüten weiter verkaufen dürfen“, sagt Sofie Sagmeister von MAWU.

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