Befangenheit: VfGH tauscht Richter für 380-kV-Leitung
Das Verfahren um die 380-kV-Leitung sorgt auch ohne Urteil für Aufregung. Wie berichtet haben mehrere Gemeinden und Grundbesitzer beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) Beschwerde gegen die Genehmigung des Leitungsbaus eingelegt und wollen erreichen, dass das Verfahren aufschiebende Wirkung erlangt. Das würde heißen, dass die Verbund-Tochter Austrian Power Grid (APG) bis zum Abschluss des Verfahrens und nicht – wie geplant – im Herbst mit dem Bau beginnen darf.
Wie der KURIER erfahren hat, musste der mit dem Fall befasste Berichterstatter am VfGH die Causa wieder abgeben. Die Leitungsgegner und ihr Anwalt Wolfgang List warfen ihm Befangenheit vor. Der Verfassungsrichter sitzt im Nebenjob im Aufsichtsrat der Wiener Stadtwerke, die über ein Syndikat mit der EVN mehr als 25 Prozent am Verbund halten. „Das ist für uns ein No-Go“, sagt Anwalt List, er wandte sich mit dem Vorwurf an den VfGH.
APG will ab Herbst bauen
Inhaltlich fordern die Gegner, dass die Leitung zumindest teilweise mit Erdkabel geführt wird. In ihrer Beschwerde bezweifeln sie, dass das Land Salzburg für die Umweltverträglichkeitsprüfung zuständig war. Zudem würden die Rodungen ein Vielfaches der genehmigten Flächen ausmachen. Die APG will ihrerseits im Herbst mit dem Bau der Leitung beginnen. Bis dahin wird der VfGH entscheiden, ob die Beschwerde aufschiebende Wirkung erlangt. Die juristische Klärung aller inhaltlichen Fragen könnte dagegen Jahre dauern, glauben Beobachter.
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