Bedingte Haftstrafe in Prozess um Wahlkartenfälschung in Bludenz

Die Bürgermeister-Stichwahl zwischen Mario Leiter (SPÖ) und Simon Tschann (ÖVP) in Bludenz im Jahr 2020 hatte ein Nachspiel
Wahlkampfhelferin für das SPÖ-nahe „Team Mario Leiter“ ist wegen Urkundenfälschung verurteilt worden

Eine 28-jährige Frau ist am Donnerstag am Bezirksgericht Bludenz wegen Urkundenfälschung und Wahlbehinderung zu einer dreimonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Die Frau hatte im Wahlkampf zur Bürgermeister-Stichwahl in Bludenz 2020 mit gefälschten Anträgen Wahlkarten abgeholt, im Fall einer dreiköpfigen Familie füllte sie die Stimmzettel auch gleich aus, berichteten Vorarlberger Medien. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Unregelmäßigkeiten waren noch am Tag der Stichwahl - dem 27. September 2020 - bekannt geworden. Es waren einige wenige Wahlkarten aufgetaucht, deren Anträge offenbar gefälschte Unterschriften trugen.

Keine Wahlkarte beantragt

Die betreffenden Wahlberechtigten hatten nie eine Wahlkarte beantragt. Ermittelt wurde gegen 20 Personen, vor Gericht erscheinen musste aber letztlich nur die 28-Jährige. Alle anderen Verfahren wurden entweder per Diversion erledigt oder wurden eingestellt.

Für eine Infragestellung des Wahlergebnisses - ÖVP-Kandidat Simon Tschann lag mit 222 Stimmen (51,63 Prozent Stimmenanteil) voran - waren die Unregelmäßigkeiten aber zu klein.

Vor Gericht räumte die Frau, die als Wahlhelferin für das Team des SPÖ-Kandidaten Mario Leiter tätig war, Fehlverhalten ein. In mehreren Fällen habe sie Wahlkarten für einen ganzen Haushalt nur an eine Person des Haushalts ausgegeben und wieder entgegengenommen.

Reue vor Gericht

Ob die Stimmen tatsächlich von den jeweiligen Haushaltsmitgliedern abgegeben wurden, wusste sie nicht. Im Fall jener Familie, für die sie die Stimmzettel selbst ausfüllte, habe sie in guter Absicht gehandelt. Sie habe gewusst, dass die Familie im ersten Wahlgang für Leiter gestimmt habe. Dennoch bereue sie ihr Handeln, sagte sie.

Der Richter verurteilte die 28-Jährige schließlich zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten auf drei Jahre. Das Wahlrecht sei als heilig hochzuhalten und nicht zu unterwandern, betonte er.

Deshalb wäre eine Geldstrafe nicht angemessen gewesen. Als strafmildernd wurden der Frau ihr Geständnis, ihre Reumütigkeit und ihre Unbescholtenheit angerechnet. Die Verteidigung erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil war damit nicht rechtskräftig.

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