Baby-Entführung: Haft für Tirolerin

Baby-Entführung: Haft für Tirolerin
Im Juni 2010 entführte eine Frau ein drei Monate altes Mädchen aus einem Salzburger Einkaufszentrum. Urteil: Zwei Jahre unbedingt.

Zu zwei Jahren unbedingter Haft ist am Donnerstagabend jene 33-jährige Tirolerin verurteilt worden, die im Juni 2010 ein drei Monate altes Baby aus einem Salzburger Einkaufszentrum entführt hatte. Die Frau wurde nicht nur der Kindesentziehung, sondern auch der Veruntreuung, der Untreue sowie der Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Die Tirolerin muss 70.000 Euro Wiedergutmachung an ihren früheren Arbeitgeber leisten. Zudem wurde die bedingte Strafnachsicht in der Höhe von sechs Monaten aus einer früheren Verurteilung wegen eines Vermögensdelikts in unbedingte Haft umgewandelt. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Keine "Kurzschlusshandlung"

Der Schöffensenat sei davon ausgegangen, dass die Entführung keine "Kurzschlusshandlung", sondern eine "geplante Handlung" gewesen sei, erklärte Richter Markus Neyer in seiner Urteilsbegründung. Die Angeklagte sei durch das Kaufhaus gezogen und habe auf die passende Gelegenheit gewartet. Mildernd habe sich unter anderem das Geständnis der Beschuldigten, sowie die teilweise Schadenswiedergutmachung ausgewirkt, sagte Neyer. Insgesamt gehe der Schöffensenat von einem Gesamtschaden für ihren Arbeitgeber, einem Reisebüro, in der Höhe von rund 75.000 Euro aus. Dass sich die Angeklagte Gelder für private Zwecke zugeeignet habe, sei nicht nachweisbar gewesen, führte der Richter aus. Sie habe sich nicht bereichert, sondern sich lediglich zumindest 7.000 Euro für Eigenreisen behalten.

Staatsanwältin Renate Nötzold hatte zuvor in ihrem Schlussplädoyer gemeint, die Angeklagte sei "kein Opfer der Gegebenheiten" und auch keine "arme Frau". Sie habe die "Tendenz sich Geschichten auszudenken und Menschen zu manipulieren". Nötzold verwies zudem auf eine Verurteilung der Beschuldigten zu einer bedingten Haftstrafe aus dem Jahr 2007 wegen desselben Vermögensdeliktes. Die Staatsanwältin forderte eine "insgesamt hohe Strafe". Man müsse bedenken, was den Eltern des entführten Kindes angetan worden sei.

Am Mittwoch hatte die Sachverständige Karin Kramer-Reinstadler bekräftigte in ergänzenden Ausführungen zu ihrem psychiatrischen Gutachten, dass die Angeklagte zum Tatzeitpunkt an keiner "wahnhaften Störung" gelitten habe und somit zurechnungsfähig gewesen sei. Aus psychiatrischer Sicht gebe es keine Erklärung für ihre Tat, die Beschuldigte weise keine "manifeste psychische Erkrankung auf", erklärte Kramer-Reinstadler. Die durchgeführten Tests hätten ergeben, dass die 33-Jährige nur an einer leichten depressiven Beeinträchtigung leide. "Es liegen keine Denkstörungen, keine Schizophrenie und keine Paranoia vor", sagte die psychiatrische Sachverständige. Die Angeklagte sei zwar zum Tatzeitpunktin in ihrer Dispositionsfähigkeit eingeschränkt gewesen, habe jedoch das Unrecht ihrer Tat einsehen können.

In Bayern geschnappt

Die laut Beschuldigter "nicht geplante" Entführung hatte sich am 9. Juni 2010 zugetragen. Während die Kindesmutter Gewand in einer Umkleidekabine anprobierte, hatte die Tirolerin das Baby aus dem Kinderwagen genommen. Obwohl das Einkaufszentrum unmittelbar danach abgeriegelt worden war, gelang der Täterin die Flucht. Fünf Stunden später wurde sie in Bayern festgenommen. Das Baby konnte den Eltern unverletzt übergeben werden.

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