Aus für die letzten Adelstitel in Österreich

Aus für die letzten Adelstitel in Österreich
Gericht schloss letztes Schlupfloch. Ein Betroffener ließ sich daraufhin wieder in Deutschland einbürgern

Der Gesetzgeber macht es dem Adel nicht leicht. Titel wie Graf oder Freiherr sollen verschwinden. Auch das Wort „von“ ist betroffen. Ein Schlupfloch gab es bis vor Kurzem aber noch: Bezieht sich das „von“ auf eine Ortsbezeichnung, wurde es toleriert. Bisher galt: Im Zweifelsfall für den Betroffenen. Doch nun ist auch das Geschichte.

Den Stein ins Rollen brachte ein Mann mit österreichischer und schweizerischer Staatsangehörigkeit. Er bekam im Vorjahr Post vom Grazer Bürgermeister. Darin wurde ihm mitgeteilt, dass sein Familienname geändert wird. Konkret wird das „von“ gestrichen. Es bestünde „ein gewichtiges Interesse daran, Vorrechte der Geburt oder des Standes zum Ausdruck bringende Namensbestandteile bzw. deren Weitergabe zu unterbinden – als Ausdruck des Grundsatzes, dass allen Staatsbürgern gleiche Rechte zukommen.“

Bergbauernbub

Der Doppelstaatsbürger entgegnete: Das „von“ sei eine Herkunftsbezeichnung, der Name im Kanton Zürich weit verbreitet. Dieser beziehe sich auf einen Berg. Sein Name bedeute „von der Alm“. Dadurch würde ihn sein Name als „Bergbauernbuben“ präsentieren. Der Verwaltungsgerichtshof entschied im vergangenen März: Die Entziehung des „von“ ist dennoch rechtens. Es reicht allein der Anschein einer adeligen Herkunft. Somit kann er das „von“ zwar in der Schweiz tragen, nicht aber in Österreich.

Für die Standesämter, die diese Namensänderungen durchführen, ist die Entscheidung eine Erleichterung. „Einen Teil des Namens zu verlieren und damit der Identität, ist natürlich sehr emotional“, sagt eine Juristin der Standesämter Wien. Nicht selten wollen sich Betroffene deshalb dagegen wehren. Vier bis fünf Fälle landen monatlich auf dem Tisch der Juristin. Die Prüfung sei „ein großer Aufwand“, sagt sie. Allein der daraus entstehende Schriftverkehr ist umfangreich.

Dazu kam bis vor Kurzem die nötige Abklärung, ob der Name von einer Ortsbezeichnung herrührt. „Die Recherche dazu ist zum Teil äußerst schwierig, manchmal gar nicht möglich“, sagt die Juristin. Speziell wenn es um nicht-deutsche Namen geht. Die Abklärung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Denn das italienische „di“ und das französische „de“ kann sowohl bürgerlich als auch adelig sein.

Schwarz auf Weiß

Klar war die Entscheidung für das zuständige Standesamt allerdings bei Niklas von Beringe. Und das wurmt den Wiener mit deutschen Wurzeln. Denn er hat sogar eine schriftliche Entscheidung aus dem Jahr 1952, die seine Familie zum Tragen des Titels in Österreich berechtigt. Schon damals war die Streichung des „von“ Thema. Der Oberste Gerichtshof entschied damals: Es darf weitergeführt werden.

Von Beringe wurde in Wien geboren, lebte dann einige Zeit in Deutschland und kehrte wieder nach Österreich zurück. „1987 bin ich Österreicher geworden“, erzählt der ehemalige Bezirksrat der Grünen aus Döbling. Gleichzeitig gab er die deutsche Staatsbürgerschaft auf. Von Beringe entstammt dem Kleinadel, der Adelstitel wurde der Familie 1782 verliehen. Vorteile, so betont er, habe er durch das „von“ nie gehabt. Doch er identifiziert sich damit. „Die Streichung empfinde ich als massive Verletzung der persönlichen Integrität“, sagt er. „Wovor fürchtet man sich? Dass die Monarchie zurückkehrt?“

Doch die österreichische Regelung ließ keinen Spielraum: Von Beringe sollte sein „von“ verlieren. Er ging daraufhin zur deutschen Botschaft und ließ sich wieder einbürgern – die österreichische Staatsbürgerschaft ging damit automatisch verloren, sein Titel war damit für die heimischen Behörden kein Thema mehr.

Von Beringe ist davon überzeugt, kein Einzelfall zu sein. „Die Republik verscherzt es sich dadurch mit den betroffenen Leuten. Es liegen sicher mehrere Wiedereinbürgerungsanträge bei der deutschen Botschaft.“

Übrigens: Bundespräsident Alexander van der Bellen und der ehemalige Tiroler Landeshauptmann Herwig van Staa dürfte die Regelung nicht betreffen. Laut dem Verfassungsjuristen Bernd-Christian Funk handle es sich dabei „klar um keinen Adelstitel.“

Kommentare