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Dringende Warnung: Lebenswichtiges Medizingerät „kann zum Tod führen“

Über 1000 Österreicher dürfen betroffen sein. Die Behebung des Problems wird vermutlich mehrere Jahre dauern. Dringend notwendige Ersatzgeräte bezahlt die ÖGK nicht.
Resmed, Astral, Beatmung, Intensivpflege

Zusammenfassung

  • Mehr als 1.000 Beatmungspatienten in Österreich sind von einem schweren Defekt bei ResMed-Astral-Geräten betroffen, die sich in seltenen Fällen selbst abschalten können.
  • Wegen Lieferengpässen beim Austausch defekter Bauteile müssen Akutpatienten voraussichtlich rund ein Jahr, andere Betroffene sogar zwei bis drei Jahre auf eine Behebung warten.
  • Besonders kritisch ist die Lage, weil Zweitgeräte in Österreich nicht von der ÖGK finanziert werden und qualifiziertes Betreuungspersonal oft fehlt.

Schon bisher gab es in der Intensivpflege „unhaltbare Zustände“, warnte der Grüne Pflegesprecher Ralph Schallmeiner im Frühjahr im KURIER. Nun wird die Lage auch noch lebensgefährlich. Denn vermutlich mehr als 1.000 Menschen in Österreich werden von einer Astral-Maschine der australischen Firma ResMed beatmet. Viele davon rund um die Uhr, weil sie ohne Beatmung nur wenige Minuten überleben würden.

Und genau diese Maschinen haben nun einen so schweren Defekt, dass sie sich in seltenen Fällen von selbst abschalten. Grund dafür ist ein defekter Superkondensator, bei dem es derzeit Lieferengpässe gibt. Deshalb benötigt der Austausch selbst bei Akutpatienten, die rund um die Uhr beatmet werden müssen, voraussichtlich ein Jahr. Patienten, die etwa nur in der Nacht mit lebenswichtiger Luft versorgt werden, müssen voraussichtlich zwei bis drei Jahre warten, bis sie wieder ohne mulmiges Gefühl schlafen können.

Fünf Fälle gab es bereits, wo sich die Astral 100 oder 150 von selbst abgeschaltet haben. Der Superkondensator kann mit der Zeit Elektrolyt verlieren, dadurch werden bestimmte Schaltkreise auf der Hauptplatine des Beatmungsgeräts beschädigt, wodurch das Beatmungsgerät unbeabsichtigt in einen Sicherheitszustand versetzt wird.

Dass es bisher noch keinen Todesfall gab, liegt auch daran, dass in den meisten Ländern aus Sicherheitsgründen zwei Geräte pro Person bereitgestellt werden. Ohne Zweitmaschine „kann dies zu schweren Gesundheitsschäden oder zum Tod des Patienten führen“, heißt es in einer aktuellen Produktwarnung der Wiener Firma Vivisol, die die Maschinen in Österreich vertreibt. Dringend angeraten wird auch „qualifiziertes Personal“, da rasch lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt werden müssen. Die Apparate werden in Spitälern, aber auch in der Heimbeatmung zuhause eingesetzt.

ÖGK finanziert weiterhin keine Zweitgeräte

In Österreich werden Zweitgeräte etwa von der ÖGK allerdings nicht bezahlt. Wer eines möchte, muss sich so eine Maschine um knapp 10.000 Euro selber kaufen - was für die meisten Patienten unfinanzierbar ist, da die Länder meist nicht nur das komplette Pflegegeld, sondern auch große Teile der Pension oder des Gehalts einkassieren. Vielen Beatmeten bleiben nur ein paar hundert Euro übrig zum Leben, wovon auch diverses Pflegematerial bezahlt werden muss, weil die Kassen nicht alles zahlen.

Auch qualifiziertes Personal ist nicht überall vorhanden. Eigentlich dürfen Beatmungspatienten nur von diplomierten Pflegekräften betreut werden, allerdings werden dennoch in vielen Fällen nur einfache Personenbetreuer eingesetzt - auch weil es keine ernsthaften Kontrollen durch die Krankenkassen und Länder gibt. Manche Bundesländer zahlen außerdem kein qualifiziertes Personal. Der Niederösterreicher Dragan V. erhält etwa trotz OGH-Urteils keine Finanzierung durch das Land. In der Steiermark gibt es Fälle, bei denen die todkranken Patienten ihre Pfleger selber einschulen müssen auf den Umgang mit den Maschinen..

Schild der Österreichischen Gesundheitskasse.

ÖGK zahlt keine Ersatz- oder Zweitgeräte

Die ÖGK sieht sich jedenfalls nicht in der Pflicht: „Die Versorgung mit Astral-Beatmungsgeräten erfolgt über Vertragspartnerbetriebe der ÖGK. Diese sind vertraglich verpflichtet, bei Störungen betroffene Geräte nach einem festgelegten Notfallverfahren auszutauschen. Sie müssen außerdem die vom Hersteller vorgegebenen Sicherheitsmaßnahmen umsetzen“, betont Sprecher Bernhard Herzberger. „Dazu zählen insbesondere die Priorisierung von Akutpatienten, die technische Überprüfung der betroffenen Geräte sowie der Austausch der Hauptplatinen. Nach unseren Informationen wurden bei einzelnen Geräten bereits die ersten Platinen ersetzt. Die dadurch entstehenden Kosten sind von den Vertragspartnerbetrieben zu tragen. Eine zusätzliche Finanzierung von Ersatzgeräten durch die ÖGK ist daher nicht vorgesehen. Zudem ist nach Angaben des Herstellers eine komplexe Fehlerkette erforderlich, weshalb die Wahrscheinlichkeit eines tatsächlichen Auftretens sehr gering ist.“

Beim Hersteller heißt es dazu in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem KURIER: „Resmed hat die zuständigen (Aufsichts-)Behörden, einschließlich der Behörden in Österreich und Deutschland, sowie die betroffenen Gesundheitsdienstleister gemäß den geltenden regulatorischen Anforderungen über diese Sicherheitskorrekturmaßnahme informiert. Die Veröffentlichung von Sicherheitsmitteilungen durch die zuständigen Behörden unterliegt den jeweiligen nationalen Verfahren und Abläufen. Keines der fünf in der Sicherheitskorrekturmitteilung genannten unerwünschten Ereignisse ist in Europa aufgetreten.“

Und Unternehmenssprecherin Julia Wolf weiter: „Wie in der Sicherheitskorrekturmitteilung beschrieben, wird die Korrekturmaßnahme aufgrund weltweiter Lieferengpässe bei Ersatzkomponenten schrittweise und risikobasiert umgesetzt, wobei Patienten mit dem höchsten klinischen Risiko priorisiert werden. Für vollständige Informationen empfehlen wir Gesundheitsdienstleistern, behandelnden Ärztinnen und Ärzten, Patientinnen und Patienten sowie Betreuern, die Sicherheitskorrekturmitteilung auf der offiziellen Support-Website einzusehen: https://support.resmed.com/astralfsn-2026

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