„Arabica-Kaffee“ ist eine Mogelpackung

Edelbauer Kaffee Arabica Robusta
Die Mischung macht’s möglich: Auch wenn günstige Robusta-Bohnen beigefügt sind, darf der Kaffee die Qualitätsbezeichung tragen.

Professor Leopold Edelbauer hat das Gefühl, gegen Windmühlen zu kämpfen: Seit Jahren setzt der Kaffee-Experte alles daran, einen – wie er sagt – „Lebensmittelskandal“ aufzudecken. Doch während die Verarbeitung von Pferdefleisch ohne entsprechende Kennzeichnung für kollektive Empörung sorgte, scheint der Verkauf billiger Kaffeemischungen unter der Qualität versprechenden Bezeichnung „Arabica“ niemanden zu stören.

Zur Erklärung: Man unterscheidet bei Röstkaffee zwischen dem hochwertigen Arabica- und dem bedeutend günstigeren Robusta.

Ersterer ist Coffein-ärmer, dazu „angenehmer im Abgang, hat ein kräftigeres Aroma und erzeugt ein angenehmeres Kaffee-Gefühl“, wie Edelbauer, der auf der Volkshochschule Hietzing Kaffeekurse für Einsteiger und Profis leitet, erklärt. Der um vieles billigere Robusta hat erheblich höhere Coffein- sowie Chlorogensäure-Werte und kann auch punkto Geschmack nicht mit dem Arabica mithalten: „Er macht die Zunge pelzig, verursacht ein metallisches Geschmacksempfinden und schmeckt eventuell sogar muffig oder erdig.“

Trotzdem erlaubt der Gesetzgeber in Österreich, dass Mischungen der beiden Sorten als „Arabica“ verkauft werden. Dass auf vielen Verpackungen auf den Robusta-Anteil nicht einmal hingewiesen wird, stört den Gesetzgeber nicht.

Eine Erhebung der Arbeiterkammer vom November 2004 ergab, dass dies bei 48 Prozent der 21 kontrollierten Röstkaffees der Fall war. Die Untersuchung blieb allerdings ohne Konsequenzen.

Auslegungssache

Seitens des Gesundheitsministeriums argumentiert man mit den Vorgaben des Österreichischen Lebensmittelbuchs, wonach es zulässig sei „eine Kaffeemischung aus Arabica und Robusta unter der Bezeichnung ,Arabica‘ zu vertreiben, wenn die namensgebende Sorte den Charakter der Mischung bestimmt“.

Finde sich allerdings die Bezeichnung „100 % Arabica“ auf einem Mischprodukt, sei dies irreführend und deshalb unzulässig, erklärt Carolin Krejci, Leiterin der Abteilung „Lebensmittelrecht, Sicherheit und Qualität“ auf KURIER-Anfrage.

Für Edelbauer ist die Auslegung des Gesetzgebers eine „Frechheit“.

Richtig sei viel mehr: „Wenn ich zum Beispiel 70 Prozent Arabica Limu (ein Anbaugebiet in Äthiopien) und 30 Prozent Arabica Santos (aus Brasilien) habe, dann ist Limu die namengebende Sorte.“

Unwissenheit

Nach Edelbauers Ansicht wird die Unwissenheit der Konsumenten ausgenützt. „99 Prozent haben keine Ahnung von Kaffee.“

Das Problem sei allerdings „das erhöhte Risiko gesundheitlicher Schäden durch höhere Coffein- und Chlorogensäure-Werte“. Letztere könnten etwa Magenbeschwerden verursachen. Zudem bekämen die Konsumenten nicht, was sie zu bezahlen glauben.

„Wer Robusta trinken will, soll das tun. Er muss nur als solcher gekennzeichnet werden. So wie beim Pferdefleisch.“

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