Amtsmissbrauch: Vorarlberger Ex-Bürgermeister muss vor Gericht

Amtsmissbrauch: Vorarlberger Ex-Bürgermeister muss vor Gericht
Bei einem Schuldspruch droht wegen des hohen Schadens eine Freiheitstrafe von einem bis zu zehn Jahren.

Der ehemalige Bürgermeister der Vorarlberger Gemeinde Fußach (Bez. Bregenz) sowie der inzwischen pensionierte Finanzleiter der Gemeinde müssen sich ab 14. Mai wegen des Verdachts des Missbrauchs der Amtsgewalt sowie der Untreue vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. 

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Das hat das Gericht am Dienstag in einer Aussendung bekanntgegeben. Der damalige Gemeindechef hatte eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht, die auch eine Prüfung des Landesrechnungshofs nach sich zog.

Es droht die Freiheitsstrafe

Der Prüfbericht des Landesrechnungshofs deckte dabei grobe Mängel und Misswirtschaft in der Gemeindeverwaltung auf. Neben dem finanziellen Ausmaß der Angelegenheit nahm die Öffentlichkeit vor allem mit Kopfschütteln zur Kenntnis, dass Kontrollmechanismen offenbar über Jahre versagt hatten. Auch der Kontrollausschuss des Landtags befasste sich in der Folge mit dem Fall.

Der langjährige Bürgermeister betonte vor dem Gremium, von all dem nichts gewusst zu haben. Bei einem Schuldspruch droht ihm eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren, auch aufgrund des hohen Schadens von mutmaßlich über 200.000 Euro - dieser Betrag wurde vom Gericht genannt.

Auffälligkeiten bei Gehaltsauszahlungen

Der ehemalige Bürgermeister, der im Herbst 2020 nicht mehr zur Gemeindevertretungswahl antrat, brachte die Sachverhaltsdarstellung im Sommer 2020 bei der zuständigen Strafbehörde ein. Er hatte von Auffälligkeiten bei Gehaltsauszahlungen erfahren. Die wesentlichen Tatvorwürfe betreffen laut Gericht den Zeitraum von 2013 bis 2020. 

Demnach soll eine Sonderzulage und eine fixe Überstundenabgeltung an den angeklagten Finanzabteilungsleiter ausbezahlt worden sein - zum Teil ohne Genehmigung des Gemeindevorstandes, zum Teil entgegen der vom Gemeindevorstand beschlossenen Gehaltsobergrenze. Auch der Ex-Gemeindechef soll eine Entschädigung in Höhe von 4.000 Euro erhalten haben. Es gelte die Unschuldsvermutung, so das Landesgericht in seiner Aussendung.

Verhandlungen angesetzt

Weitere Verhandlungstermine wurden von 15. bis 17. Mai angesetzt. Geplant sei zu diesen Terminen die Einvernahme der beiden Angeklagten, hieß es. Für das Beweisverfahren würden voraussichtlich weitere Folgetermine angesetzt.

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Laut Landesrechnungshof tätigte die Gemeinde unter anderem etwa auch millionenschwere unzulässige, risikoreiche Veranlagungen. Diese werden allerdings nicht Gegenstand der jetzt anberaumten Verhandlungen sein. Nach APA-Informationen ist in der Anklage der Komplex um die Veranlagungen abgespalten worden, damit könnten in der Causa noch weitere Verfahren folgen.

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